Ein junger Steirer baute nach einer Party mit 1,5 Promille einen Autounfall - ein 17-jähriges Mädchen kam dabei ums Leben. Am Donnerstag stand der Alkolenker in Graz vor Gericht. Der bislang völlig unauffällige Mann fasste eine Haftstrafe (nicht rechtskräftig) aus.
Eine fröhliche Geburtstagsfeier in Gratwein-Straßengel (Graz-Umgebung) endete Anfang Mai in einem unfassbaren Drama: Ein 21-Jähriger setzte sich mit 1,5 Promille Alkohol im Blut hinters Steuer, baute einen Unfall - und löschte damit das Leben einer 17-Jährigen aus.
Am Donnerstag stand der Alkolenker wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in Graz vor Gericht. Bis zu jener unheilvollen Nacht war der junge Mann quasi ein Vorzeige-Bürger: fleißiger Arbeiter, bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv, blanker Strafregisterauszug - nicht einmal eine einzige Verwaltungsstrafe .
Acht bis zehn Flaschen Bier intus
Doch eine grobe Fehlentscheidung sollte alles ändern. Eigentlich sei vereinbart gewesen, dass der Angeklagte bei der Gastgeberin übernachten würde. Als er schon acht bis zehn Flaschen Desperados-Bier intus hatte, dürfte der 21-Jährige sich bereit erklärt haben, einen Bekannten und dessen Freundin nach Hause zu fahren, weil das Paar gestritten hatten.
Auf nasser Straße Kontrolle verloren
„Ich weiß nicht mehr, warum ich ins Auto gestiegen bin“, erklärte der Steirer der Richterin geknickt. Erinnern kann er sich erst wieder, dass er auf der regennassen Straße in einer Kurve die Kontrolle verloren und einige Bäume touchiert hat. „Ich habe nur mitgekriegt, dass es geklescht hat.“
Den schwer verletzten Beifahrer konnte er aus dem Wrack befreien, das Mädchen war auf der Rückbank eingeklemmt. Der Unfalllenker lief zu einer Siedlung, um Hilfe zu holen. Vergeblich: Die junge Steirerin verstarb.
Richterin Barbara Schwarz hob das „außergewöhnlich positive Nachtat-Verhalten“ des Angeklagten hervor. Üblicher sei etwa, dass Alkolenker flüchten, um auszunüchtern. Der 21-Jährige gestand seinen „großen Fehler“ ohne jegliche Ausreden. Nicht rechtskräftiges Urteil: 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt. Die Richterin empfahl ihm, eine Fußfessel zu beantragen.
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