Nach dem gemeinsamen Kauf eines Ackers mit ihrem Ehegatten legt die Behörde die beiden Betriebe ungefragt zusammen. Samt neuer Steuernummer und neuen Forderungen - sprich Nachzahlungen.
Der gemeinsame Kauf eines Ackers im Jahr 2015 wurde einem Landwirte-Ehepaar aus dem südlichen Niederösterreich nun zum Verhängnis. Denn die knapp zwei Hektar waren dem Finanzamt Grund genug, die beiden bis dahin eigenständigen Betriebe im Bezirk Baden und Wiener Neustadt kurzerhand zusammenzulegen. Mit fatalen Auswirkungen: „Obwohl ich den größeren Einheitswert (steuerliche Messgröße für Grundbesitz) als mein Mann habe, selbst Weinbau- und Kellermeisterin bin und die ganze Zeit auf alleinige Rechnung bewirtschaftet habe, wurde mein elterlicher Betrieb mit dem meines Mannes – samt neuer Steuernummer – vereint. Das sehe ich als kalte Enteignung“, wendet sich die Landwirtin verzweifelt an die „Krone“. Sie sei darüber vorab nicht informiert worden, Schriftstücke werden seither nur mehr an ihren Mann adressiert.
Miteigentümerschaft angenommen
Seitdem trudeln täglich neue Bescheide ins Haus - ein fürchterlicher Papierkrieg wütet. „Keiner kennt sich mehr aus. Und alles nur durch die Willkür eines Beamten“, so die Betroffene. „Das Problem ist, dass ein Bescheid liegen gelassen - sprich nicht beeinsprucht - wurde und das Finanzamt bei allen Grundstücken mit mehreren Eigentümern einen Zusteller oder Ansprechpartner bestimmt“, erklärt Stefan Danzinger, ein befreundeter Anwalt der Familie. Das Absurde sei allerdings, dass aufgrund eines gemeinsamen Ackers von einer Miteigentümergemeinschaft ausgegangen werde. Außerdem ging der Bescheid an den Ehemann, obwohl ein Steuerberater als gesetzlicher Vertreter gemeldet ist. Hier gelte es anzusetzen.
Bewertungsgesetz schreibt vor
Auf „Krone“-Anfrage heißt es dazu aus dem Finanzministerium: „Nicht der Kauf des gemeinsamen Grundstücks ist der Grund der Zusammenlegung zu einer wirtschaftlichen Einheit.“ Sondern dies schreibe das Bewertungsgesetz so vor. Ein zivilrechtlicher Anspruch auf Eigentum – und damit eine „Enteignung“ lasse sich aus den Einheitswertbescheiden nicht ableiten. Durch den Webauftritt und die gemeinsame Nutzung etwa von landwirtschaftlichen Geräten sei das Finanzamt bei der Prüfung anscheinend zu dem Entschluss gekommen, dass es sich um einen gemeinsamen Betrieb der beiden Eheleute handelt, bringt Danzinger ein wenig Licht in die verworrene Causa. Am Land hilft man sich eben.
Rechtsmittel werden geprüft
„Wir werden jetzt alles beeinspruchen, egal wie viele Bescheide noch kommen, denn die Zahlungen an das Finanzamt sind ja erfolgt. Wir werden aber einen langen Atem brauchen“, erklärt die Landwirtin, die in letzter Zeit unzählige Stunden bei Steuerberatern verbracht hat. Eine brachte jüngst den Bundesfinanzgerichtshof ins Spiel, Rechtsmittel werden derzeit geprüft.
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