Urteil 20 Jahre danach

Bademeister missbrauchte zwei Mädchen im Hallenbad

Niederösterreich
28.07.2022 13:17

Weil er vor rund 20 Jahren als Bademeister eines Hallenbades zwei Volksschülerinnen missbraucht haben soll, ist ein 70-Jähriger am Donnerstag in St. Pölten vor Gericht gestanden. Der Angeklagte, der sich in der Schöffenverhandlung nicht schuldig bekannte, verstrickte sich in seiner Befragung in zahlreiche Widersprüche ...

Der Beschuldigte soll der Anklage zufolge die beiden 1991 geborenen Opfer, die damals die vierte Klasse Volksschule besucht hatten, im Hallenbad angesprochen und ihnen angeboten haben, das „Schmetterlingsbecken“ im Keller zu zeigen. Zu dem Übergriff im Massagebereich der Einrichtung soll es im Zeitraum von September 2001 bis Sommer 2002 gekommen sein - das genaue Datum lässt sich laut Staatsanwaltschaft nicht mehr feststellen. Ein Opfer erstattete im Jahr 2021 Anzeige gegen unbekannt.

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Er war es ganz sicher, es kommt kein anderer infrage.

Die Staatsanwaltschaft

Anhand einer Täterbeschreibung und des Wohnorts wurde der 70-Jährige ausgeforscht. Eine der beiden Frauen hatte den Angeklagten zudem auf der Straße und bei der Polizei in einem Fotoalbum von einem Betriebsausflug erkannt. „Er war es ganz sicher, es kommt kein anderer infrage“, sagte die Staatsanwältin über den 70-Jährigen.

Für den Verteidiger galt es zu klären, „ob es der richtige Angeklagte ist oder ob es zu einer Verwechslung der Person gekommen ist“. Er ersuchte um einen Freispruch im Zweifel. Laut dem Privatbeteiligtenvertreter wurde der Vorfall von seiner Mandantin „sehr detailliert, klar und eindeutig“ geschildert. Er schloss sich im Namen der Frau mit einem symbolischen Betrag von 1000 Euro an dem Verfahren an.

Zeugen widersprachen Angeklagtem
„Ich war es nicht“, erklärte der Angeklagte, auch Zutritt zum Massagebereich wolle er nicht gehabt haben. Zwei ehemalige Kollegen berichteten hingegen als Zeugen, dass die Bademeister über Generalschlüssel verfügten. Mitunter habe man im Massagebereich auch ein „Nickerchen“ gemacht.
Auch die Aussage des 70-Jährigen, wonach er damals keine langen Haare hatte, stand im Widerspruch zu Fotos und Zeugenbefragungen.

Er habe nie ein sexuelles Interesse an Kindern und Jugendlichen gehabt, meinte der 70-Jährige weiters. Dem wurde entgegengehalten, dass im Zuge der Hausdurchsuchung Kinderpornos im gelöschten Teil seiner Laptop-Festplatte gefunden wurden. Dies war allerdings nicht Teil der Anklage, das Ermittlungsverfahren wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger ist vorläufig eingestellt.

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Sie haben die Gelegenheit massivst ausgenützt und die beiden Mädchen in den Keller gelockt.

Die vorsitzende Richterin

Der Pensionist wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen schuldig gesprochen und nicht rechtskräftig zu 24 Monaten, davon 16 Monate bedingt verurteilt. „Sie haben die Gelegenheit massivst ausgenützt und die beiden Mädchen in den Keller gelockt“, sagte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Der Privatbeteiligten wurden 500 Euro zugesprochen. Mit dem Urteil solle der Öffentlichkeit gezeigt werden, „dass solche Taten bestraft werden“, sagte die Richterin.

Erschwerend wirkte sich bei der Strafbemessung u.a. der Umstand aus, dass es zwei Opfer gab. Mildernd war der bisher ordentliche Lebenswandel und das lange Zurückliegen der Tat. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab.

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