Mit einem angeblichen Video, auf dem sexuelle Handlungen zu sehen sind, wollte eine 53-jährige Tirolerin 20.000 Euro ergaunern. Doch ihre gehörlose Kollegin wehrte sich und ging zur Polizei. Überführt worden ist die Täterin dann selbst mittels Video. Am Dienstag kam es in Innsbruck zum Prozess.
Ein großer Schuldenberg lastet auf der Tirolerin. Um die Lebenshaltungskosten zu decken, habe sie sich Geld ausleihen müssen. „Das ist mir über den Kopf gewachsen. Ich war verzweifelt“, gesteht sie am Landesgericht in Innsbruck.
Vielleicht habe ich sie deshalb ausgesucht.
Die Angeklagte
Ihr Problem machte sie zu dem ihrer Arbeitskollegin: Die gehörlose Frau war schon einmal Opfer eines Betruges geworden - „vielleicht habe ich sie deshalb ausgesucht“, gibt die Angeklagte auf Nachfrage zu.
Sexvideo existierte gar nicht
Viermal steckte die 53-Jährige Zettelchen durch die Schlitze in den Spind ihrer Kollegin. Unvorsichtig, stümperhaft und so unerfahren, wie sie als Kriminelle war, schrieb sie die Erpresserbriefe am Computer und druckte sie in der Arbeit aus. 20.000 Euro forderte sie - ansonsten würde sie ein Sextape veröffentlichen. Ein solches existierte übrigens nicht einmal. Das Opfer ging zur Polizei, diese installierte eine Kamera im leeren Spind, der als Übergabeort hätte fungieren sollen.
Rechtskräftiges Urteil: 7200 Euro Geldstrafe, davon 1800 Euro unbedingt.
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