Urteil rechtskräftig

Vater nahm Tochter die Kindheit: Zehn Jahre Haft

Kärnten
19.05.2022 06:00

Ein 65-jähriger Kärntner schändete seine Tochter über Jahre hinweg. Die Höchstrichter sprachen von besonderer Verwerflichkeit. Das Urteil für den noch immer nicht geständigen Kinderschänder: Zehn Jahre unbedingte Haft.

Gerichtstag am Obersten Gerichtshof in Wien. Diesmal steht ein besonders grauslicher Fall aus Kärnten an: Ein Vater, 56, gut situiert, Bundesheer-Angehöriger, wird von seiner heute 25-jährigen Tochter des schweren sexuellen Missbrauchs beschuldigt. „Sie lügt“, sagt er immer wieder mitleidslos. Doch die Höchstrichter glauben ihm ebenso wenig wie zuvor schon die Richter am Landesgericht Klagenfurt. Zu bedrückend sind die Schilderungen der jungen Frau, die jahrelang geschwiegen hatte, um ihre kleineren Geschwister zu schützen.

Erst als bei ihr Magersucht und Depressionen diagnostiziert wurden, packte sie gegenüber Ärzten über ihr Martyrium aus, als der eigene Vater sie im Volksschulalter als Sexualpartnerin auserkoren und geschändet hatte. „Sie leidet an posttraumatischen Belastungsstörungen und schweren Dauerfolgen“, sagt ihr Anwalt Hans Gradischnig. Das Urteil für den nicht geständigen Kinderschänder: Zehn Jahre unbedingte Haft, damit nun rechtskräftig, dazu 5000 Euro Teilschmerzengeld für das Opfer. „Ein Trostpflaster“, heißt es von der Justiz. Die verpfuschte Kindheit kann mit nichts aufgewogen werden; was bleibt, ist die Hoffnung auf Genesung.

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