Parsch kein Einzelfall

Blutige Morde forderten in einem Jahr fünf Opfer

Salzburg
09.04.2022 07:00
Das Entsetzen nach der tödlichen Messer-Attacke in einem Stiegenhaus in Salzburg-Parsch ist groß. Doch die Bluttat ist nicht das einzige Tötungsdelikt, das Salzburg im vergangenen Jahr in Atem hielt. Vier weitere Menschen starben durch die Hand eines Anderen. Die „Krone“ gibt einen Überblick.

Nach der tödlichen Messer-Attacke in einem Parscher Wohnblock sitzt der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen einen Freund mit fünf Stichen niedergestreckt und getötet zu haben. Der 33-Jährige, gegen den ein dringender Tatverdacht wegen Mordes besteht, wurde am Freitag der Haftrichterin vorgeführt und zog es auch dort vor, zu schweigen. In spätestens 14 Tagen wird eine weitere Haftverhandlung klären, ob der Mann im Gefängnis bleiben muss.

Die Bluttat von Mittwoch ist das fünfte Tötungsdelikt binnen eines Jahres. Die „Krone“ bietet einen Überblick über die entsetzlichen Taten, die bisher alle familiären Hintergrund hatten.

5. Mai 2021: Gottfried O. lauert seiner Ex-Freundin vor ihrem Haus in Wals auf. Nach einer verbalen Auseinandersetzung zieht er seine Glock-Pistole und schießt auf seine Ex-Freundin und ihre Mutter. Sieben Schüsse treffen seine ehemalige Partnerin, drei deren Mutter. Beide Frauen verbluten. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Mord-Anklage erhoben. Stunden später nimmt die Polizei den Berufsdetektiv in einem Waldstück am Wolfgangsee fest. O. ist tatsachengeständig. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Mordes.

28. August 2021: Die Leiche von Slavica G. wird von einem Spaziergänger in einem Waldstück am Fuß des Untersberges gefunden. G. wurde mit einem Schraubenzieher erstochen - mutmaßlich von ihrem Ex-Mann. Dieser beging kurz nach der Tat Selbstmord.

29. August 2021: Leo W. erschießt seine Ex-Frau Eva W. im gemeinsamen Haus in Maishofen. Seinem Sohn Gernot schießt W. ins Gesicht. Dieser überlebt mit einem Unterkieferbruch und kann seinem Vater die Waffe entreißen. Der Täter stirbt im Gerangel.

Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

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