Kampf gegen Haft

Herberstein will Strafmilderung und bleibt weiterhin frei

Steiermark
23.05.2011 16:47
Vor zweieinhalb Jahren ist Andrea Herberstein wegen schweren Betrugs und Abgabenhinterziehung zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Ihren Gefängnisaufenthalt hat die ehemalige Schlossherrin bis heute nicht angetreten - und dabei bleibt's vorerst auch: Am Montag stellte sie einen Antrag auf Strafmilderung. Zumindest bis über diesen entschieden wird, bleibt die "Gräfin" in Freiheit.

Der Antrag auf Haftmilderung war möglich, weil Herberstein den entstandenen Schaden zur Gänze gutgemacht hat. Solange der Antrag geprüft wird und sich die Staatsanwaltschaft nicht zur Eingabe geäußert hat, muss die prominente Ex-Schlossherrin auch nicht ins Gefängnis.

Andrea Herberstein war vor rund zweieinhalb Jahren zusammen mit ihrem früheren Verwalter wegen schweren Betruges und Abgabenhinterziehung verurteilt worden. Ihr Sohn Maximilian war seinerzeit ebenfalls angeklagt gewesen, mittlerweile wurde er aber rechtskräftig freigesprochen.

OGH erhöhte Haftstrafe
Sowohl Andrea Herberstein als auch der Staatsanwalt hatten gegen das Urteil berufen, der Oberste Gerichtshof hatte dann allerdings Mitte Februar 2011 die Haftstrafe hinaufgesetzt. Statt 15 Monaten waren es dann zwei Jahre, der unbedingte Teil beträgt acht Monate (vorher fünf). Die Verschärfung der Strafe erfolgte laut Richter Eckbert Ratz aufgrund der "besonderen Intensität des Vorhabens".

Die Causa Herberstein - es ging um die zweckgemäße Verwendung von Landesmittel für Schloss und Tierpark - wurde 2005 zum Hauptthema im steirischen Landtagswahlkampf und trug neben den Problemen mit den ehemaligen Landesräten Herbert Paierl und Gerhard Hirschmann erheblich zum Sturz von Landeshauptfrau Waltraud Klasnic bei: Es kam zu einem Landeshauptmannwechsel von der ÖVP zur SPÖ. Nach der Auszahlung einer letzten Förderung 2006 wurde der Tierpark schließlich vom Land übernommen.

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