„Fast 40 Jahre fahre ich die gleiche Strecke. Ich kenne den Schutzweg. Ich habe sie einfach nicht gesehen“, erzählt der angeklagte Finanzpolizist. Er vermutet, dass die A-Säule seines Autos die Frau verdeckt hatte. „Kurz vor dem Aufprall habe ich die Frau dann gesehen, aber da war es schon zu spät.“ Mit einer Geschwindigkeit zwischen 35 und 40 km/h fuhr er die Passantin an. Sie starb vier Tage später.
Es war dunkel, etwa 6.15 Uhr am Morgen. Der Angeklagte hatte nur rund fünf Stunden geschlafen – laut seinen Angaben normal für einen Montag: „Am Wochenende schlafe ich immer so viel, da kann ich dann nicht früh ins Bett gehen.“
Kurz vor dem Aufprall habe ich die Frau gesehen. Aber da war es schon zu spät.
Der Angeklagte
Nicht normal war allerdings sein Alkoholkonsum: „Wir haben Wein aus der Steiermark geschickt bekommen. Den haben wir dann verkostet.“ Sieben bis acht weiße Spritzer und so einige Stamperl Birnenschnaps habe er getrunken, sich am Morgen allerdings „ganz normal“ gefühlt. Eine dreiviertel Stunde nach dem Unfall hatte er noch immer 0,81 Promille im Blut.
Angeklagter seit Unfall in psychiatrischer Betreuung
Der Angeklagte hat selbst Probleme, das Geschehene zu verkraften. „Ich bin seit dem Unfall krankgeschrieben und in psychiatrischer Behandlung. Ab März muss ich eine Traumatherapie machen. Ich hoffe, dass ich irgendwann wieder arbeiten kann“, führt er aus.
Mehrmals entschuldigt sich der 63-Jährige. Nach dem Aufprall sei er aus einer Schockreaktion heraus weitergefahren - bei der nächsten Polizeidienststelle stellte er sich.
Ich bin seit dem Unfall krankgeschrieben. Ich hoffe, dass ich irgendwann wieder arbeiten kann.
Der Angeklagte
Im Verhandlungssaal anwesend sind auch zahlreiche Angehörige der Verstorbenen. Sie schließen sich als Privatbeteiligte an und fordern Trauerschmerzensgeld. Dieses will der Angeklagte auch zahlen: 2000 Euro spricht Richterin Heide Maria Paul zu.
Zusätzlich verhängt sie eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 12.600 Euro sowie auch eine bedingte fünfmonatige Haftstrafe. Der Unfallverursacher nimmt das Urteil sofort an. Es ist rechtskräftig.
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