Spezialwerkzeug nötig

Schwer verletzter Kater aus Betonrohr geborgen

Tierecke
22.02.2022 11:02

Glück im Unglück hatte am Samstagabend ein Kater, der schwer verletzt auf der L508 bei Lohnsburg (Bezirk Ried im Innkreis) mitten auf der Fahrbahn lag. Der Unfalllenker beging Fahrerflucht, doch eine Tierfreundin, die zufällig vorbeikam, hielt sofort an und versuchte das Unfallopfer zu bergen.

Dabei verkroch sich der Kater allerdings so tief in ein etwa 13 Meter langes Betonrohr, dass er nicht mehr zu sehen war. Die Frau rief die Tierrettung an, Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler rückte sofort persönlich aus. Mit einem improvisierten Spezialwerkzeug aus mehreren aneinander befestigten Teleskopstangen gelang es nach mehreren Versuchen, den Kater vorsichtig bis zum Ende des Rohres und in die dort bereitgehaltene Transportbox zu schieben.

(Bild: Krone KREATIV / Pfotenhilfe Lochen)
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Es ist unverständlich, ein Tier nach einem Autounfall sich selbst zu überlassen. Ganz abgesehen von der drohenden Strafe von bis zu 7.500,- Euro, wenn man dabei erwischt wird!

Johanna Stadler, Chefin der "Pfotenhilfe"

Langwieriger Rettungseinsatz
Retterin Johanna Stadler: "Der Kater hat ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und einen gebrochenen Schwanz. Er liegt jetzt auf unserer Krankenstation, braucht viel Ruhe, darf sich kaum bewegen und bekommt Schmerzmittel. Es geht dem armen Kerl nicht gut, aber wir hoffen sehr, dass er es schafft und ohne bleibende Schäden wieder ganz genesen wird. Wie man nach einem Zusammenstoß mit einem Tier Fahrerflucht begehen kann, begreife ich nicht. Die Opfer erleiden stunden- oder gar tagelang starke Schmerzen und sterben oft qualvoll, wenn sie nicht entdeckt und gerettet werden."

Pflicht zu helfen
Das österreichische Bundestierschutzgesetz bestimmt nämlich in §9 eine Hilfeleistungspflicht, die eigentlich selbstverständlich sein sollte: "Wer ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, hat, soweit ihm dies zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe zu leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche Hilfeleistung zu veranlassen." Das Tierschutzgesetz gilt übrigens für alle Tiere, somit unmissverständlich auch für Wildtiere nach Unfällen.

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