VKI gegen Seilbahner

Geld zurück, weil die Wintersaison früher endete

Tirol
18.01.2022 15:00

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sammelt Rückerstattungsanträge für die wegen Corona abgebrochene Skisaison 2019/20. Rund 900 Tiroler haben sich bisher allein bezüglich Snow Card Tirol und des Freizeittickets angeschlossen. Die „Krone“ zeigt auf, wem noch Geld zusteht.

Bei Traumwetter und toller Schneelage endete die Wintersaison 2019/20 am 15. März mit einem Corona-Lockdown. Tiroler Besitzer von Saison- und Verbundkarten nahmen die verfrühte Schließung meist zähneknirschend hin. Doch die Mühlen des Gesetzes begannen zu mahlen und das Landesgericht Salzburg gab als Berufungsgericht dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einem Musterverfahren Recht: Die Ski amadé GmbH hatte die Gültigkeit der Saisonkarte (geplant 205 Tage) um 49 Tage oder 24 Prozent verkürzen müssen. Diese 24 Prozent oder 142 Euro muss die Seilbahn daher zurückerstatten.

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Wenn Urteile nun noch mehr Entschädigung verlangen, gefährdet so etwas das ganze System.

Thomas Schroll, Freizeitticket Tirol

VKI-Sammelintervention: Ausfalls-Tage ersetzen
Weil diese Rückerstattungen oft unterblieben, betreibt der VKI eine sogenannte Sammelintervention. Ansprüche werden gebündelt an Kartenverbünde (nicht an die einzelnen Bergbahnen) gerichtet. „Wir haben ja reagiert und die Gültigkeitsdauer bis August verlängert. Und viele haben die Karte im Winter intensiv genutzt“, wirft Hansjörg Kogler (Koordinator der Snow Card Tirol) ein. Kollege Thomas Schroll (Freizeitticket): „Von uns gab es acht Prozent Bonus im Folgejahr. Wenn Urteile nun noch mehr Entschädigung verlangen, gefährdet so etwas das ganze System.“

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Es spielt keine Rolle, wie oft jemand seine Saisonkarte genutzt hat. Es geht allein um den aliquoten Ersatz der weggefallenen Tage.

Ulrike Wolf, Leiterin der VKI-Sammelaktionen

Häufigkeit der Nutzung spielt keine Rolle
Wer hat nun Anspruch auf eine Rückerstattung? Ulrike Wolf, Leiterin der VKI-Sammelaktionen, verdeutlicht: „Es spielt keine Rolle, wie oft jemand seine Saisonkarte genutzt hat. Es geht allein um den aliquoten Ersatz der weggefallenen Tage.“ Auch ein kleiner Bonus im Folgejahr könne – je nach Urteil – zu wenig sein.

Ein Sonderfall sei das Freizeitticket, weil es sich um eine Ganzjahreskarte handle. „Hier läuft noch ein Verfahren, wie die Gewichtung zwischen Winter und Sommer erfolgt.“ Wolf ist aber überzeugt: „Die Liftbetreiber werden insgesamt einlenken und zahlen.“

Rund 900 Anträge
Insgesamt liegen dem VKI derzeit rund 600 Erstattungsanträge zum Freizeitticket und 270 zur Snow Card Tirol vor. Die Frist für eine Anmeldung läuft bis 28. Februar.

Alle Informationen und das Meldeformular sind online abrufbar unter https://verbraucherrecht.at

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