Vater verurteilt

Taschentuch in den Mund gesteckt: Baby verstorben

Niederösterreich
08.11.2021 12:34

Wieder ins Gedächtnis gerufen wurde am Montag am Landesgericht in St. Pölten ein Todesfall, der schon zu Beginn des Jahres für Erschütterung gesorgt hatte: Ein Vater (heute 34) hatte am 22. Jänner 2016 seinem sechs Wochen alten Sohn ein Papiertaschentuch in den Mund gesteckt, woraufhin das Baby kurz Zeit später im Krankenhaus verstarb. Zuerst wurde der Vorfall vertuscht, am Montag musste sich der Vater aber vor dem Landesgericht verantworten. 

Weil der Niederösterreicher, der laut Gutachten eine geistige und körperliche Behinderung hat, mit der Situation, sein schreiendes Baby zu wickeln, „überfordert“ war, hat er ein Papiertaschentuch zusammengeknüllt und es dem Säugling in den Mund gesteckt. Die Mutter befand sich während der Schreckenstat in der Küche, wo sie sich von einer Freundin die Haare färben ließ. 

Taschentuch wanderte in Hals
Laut Staatsanwaltschaft lief das Baby daraufhin blau an und war am Ersticken. Weil der 34-Jährige das Taschentuch nicht mehr aus dem Mund des Kindes entfernen konnte, wanderte der Fremdkörper immer weiter in Hals, Rachen und Atemwege. Nachdem der Vater um Hilfe gerufen hatte, versuchte die Freundin der Mutter das Taschentuch zu entfernen - jedoch ebenfalls vergebens. Auch die alarmierten Rettungssanitäter konnten das Papiertuch nicht herausholen, erst eine halbe Stunde später gelang es dem Notarzt den Fremdkörper mithilfe einer Zange zu entfernen.

„Nichts Böses gedacht“
Trotz Überlebenskampfes verstarb der Bub kurze Zeit später im Spital. Der Vater zeigte sich vor Gericht geständig. „Der Angeklagte hat etwas furchtbar Dummes, einen Fehler gemacht“, erklärte der Rechtsanwalt des 34-Jährigen, „er hat dabei nichts Böses gedacht.“ Laut seinem Verteidiger leide der 34-Jährige seit Geburt an einer geistigen und körperlichen Behinderung, diese könnte ihn beim Wickeln an seine körperlichen Leistungsgrenzen gebracht haben. Aufgrund seiner Intelligenzminderung habe der Mann eine niedrige Stress- und Frustrationstoleranz. 

Zitat Icon

Ich habe mir nichts dabei gedacht.

Der Angeklagte

Tat zuerst vertuscht 
Auch der Beschuldigte selbst zeigt sich geständig: „Ich habe mir nichts dabei gedacht.“ Nach etwa zwei Minuten hatte der Vater versucht, das Taschentuch wieder aus dem Rachen zu ziehen. Aus Angst vor den Konsequenzen hätten die Eltern zum Zeitpunkt des Todes jedoch gelogen: Damals hieß es noch, das Baby hätte sich ein Taschentuch mit Erbrochenem in den Mund gesteckt. Lange Zeit konnten die Eltern des verstorbenen Kindes nicht über den Tod ihres Sohnes sprechen. Erst Anfang dieses Jahres hatte die Mutter Anzeige bei der Polizei erstattet, weil ihr Mann ihr gedroht haben soll, sie umzubringen.

Montagvormittag wurde das Urteil am Landesgericht in St. Pölten fällig: Wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang wurde der Niederösterreicher zu drei Jahren Haft, davon zwei bedingt, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. 

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