Was kann man tun?

Endloser Baulärm bringt Mieter zur Verzweiflung

Tirol
10.10.2021 14:00

Eine ewige Baustelle im oder vorm Haus - das zehrt an den Nerven und bringt Mieter zur Verzweiflung. Ein Innsbrucker schildert, wie Lärm und Dreck seit Monaten sein trautes Heim zur Folterkammer machen. Stoppen kann der Mieter die Baustelle nicht. Aber ganz hilflos muss er laut AK-Juristen dennoch nicht zuschauen.

Seit Jahrzehnten wohnt Herr M. (Name der Redaktion bekannt) in seiner Mietwohnung in der Reichenau in Innsbruck. Jetzt denkt er ans Ausziehen. Grund sind Bauarbeiten im Haus, die sich bereits über Monate hinziehen. „Am Anfang dachte ich noch, dass das bald vorüber sein wird. Da habe ich mich aber gründlich getäuscht“, meint der Pensionist mit einem Lachen, das Bitterkeit und Resignation erahnen lässt.

Lärm und Schmutz im gesamten Haus
Im Gebäude werden Wohnungen generalsaniert - und das sehr gründlich. „Der Lärm vom Schremmen, Hämmern und Bohren ist zeitweise nicht auszuhalten. Das alleine ist es aber nicht: Die Türen der besagten Einheiten sind stets offen. Staub und Dreck verteilen sich aufs ganze Haus“, klagt der Mieter sein Leid. Zeitweise würden auch die Allgemeinräume wie der Radkeller nicht zugänglich sein, „weil Berge von Baumaterial oder Container den Zugang versperren“.

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Der Lärm vom Schremmen, Hämmern und Bohren ist zeitweise nicht auszuhalten.

Der betroffene Mieter

Ende der Bauarbeiten ist nicht in Sicht
Zwar habe die Hausverwaltung am Beginn der Arbeiten in einem Rundschreiben um Verständnis der Mieter gebeten, „dass es aber so lange dauern wird, davon war nie die Rede“, ärgert sich Herr M. Ein Ende der Bauarbeiten ist nicht in Sicht, wie die „Krone“ bei einem Lokalaugenschein feststellte. Bald am Ende ist Herr M. aber mit seinen Nerven. Dass er vor einigen Wochen eine Herz-Operation hatte, erschwert die Belastung für ihn zusätzlich.

Viele solcher Fälle landen bei der Arbeiterkammer
Fälle wie diesen kennt Markus Kröll, Leiter der Wohn- und Mietrechts-Abteilung der Tiroler Arbeiterkammer (AK), zuhauf. Das ist die Kehrseite des Baubooms. Zu verhindern seien Baustellen vor und im Haus aber kaum, „da sie in Städten als ortsüblich angesehen werden“, stellt der Jurist klar. Würden hingegen gesetzliche Grenzwerte für Lärm missachtet oder würde bis tief in die Nacht hinein gearbeitet, gelte etwas anderes. 

Mieter müssen nicht alles ertragen
Ganz wehrlos ist man als Mieter bei „ortsüblichen“ Baustellen jedoch nicht. „Hundert Prozent Miete für eine hundert Prozent intakte Wohnung“, nennt der AK-Fachmann den Grundsatz, „kann eine Wohnung nicht wie vereinbart genutzt werden, haben Bewohner das Recht auf eine Mietzinsminderung.“

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Die Mietminderung bei Baulärm kann bis zu 15 Prozent betragen.

Markus Kröll

Die Beeinträchtigung durch Baulärm oder Schmutz ist freilich nicht einfach zu bemessen. „Die Mietminderung bei Baulärm kann bis zu 15 Prozent betragen“, zitiert der Jurist bekannte Rechtssprüche. Grundsätzlich habe der Oberste Gerichtshof für Lärmbelastung eine Obergrenze von 25 Prozent Mietzinsminderung festgelegt. Auch zu Schmutz und Nutzungseinschränkung gibt es Präzedenzfälle. Kröll: „Jeder Fall muss jedoch einzeln bewertet werden.“

AK-Musterbrief für eine Mietzinsreduktion
Betroffenen rät der AK-Fachmann, Beeinträchtigungen möglichst genau zu dokumentieren und Vermieter oder Hausverwaltung schriftlich zu informieren, wenn man sein gesetzliches Recht auf Mietzinsminderung geltend machen will. Dazu gibt es auch einen Musterbrief auf der Homepage der Arbeiterkammer. Kröll: „Im Idealfall melden sich Mieter davor bei uns oder einer anderen Beratungsstelle. Wir können fachlichen Rat beisteuern.“ Ist eine Beeinträchtigung gegeben, würden die meisten Vermieter die Mietzinsreduktion auch akzeptieren. Ansonsten könne die AK Betroffenen im Rechtsstreit ebenfalls zur Seite stehen.

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