Karottenhose statt Seidenanzug. Der Angeklagte wirkt vor dem Richtersenat des Landesgerichtes Salzburg etwas unscheinbar, und schon gar nicht so, wie man sich Aktienhändler oder Manager vorstellt. Doch als Oberstaatsanwalt Günter Gößler von der WKStA über „Marktmanipulationen“ und „Gewinne von 20 Millionen Euro“ referiert, wird Prozessbesuchern erst bewusst: Da sitzt ein Finanz-Profi. „In großem Stil wurden billig Aktien, so genannte Penny-Stocks, eingekauft und teuer verkauft. Der Angeklagte war mittendrin.“
Der Angeklagte ist ein normaler Mensch, ganz unauffällig. Er führt kein luxuriöses Leben. Er bedauert die Sache. Es geht jetzt darum, eine Strafe zu finden, dass er es das Ganze auch irgendwie stemmt und, dass die Finanz auch etwas bekommt.
Verteidiger Kurt Jelinek
Es ging um Aktien der Firma De Beira Goldfields – vier Millionen Stück besaß der Angeklagte. Eingekauft wurden sie um 7 Cent pro Stück, verkauft um bis zu 18,5 Euro, erzählt der Ankläger: „Diese Einkünfte wären zu versteuern gewesen.“ Doch der Wahl-Salzburger wollte die Geschäfte verbergen, führt Gößler weiter aus: „Dazu geht man gerne in die Schweiz, da werden Modelle zur Steuervermeidung mit Offshore-Gesellschaften angeboten.“ Das tat der nun 41-Jährige auch, benützte verschiedene Firmen, um seine Einkünfte aus den Jahren 2006 bis 2008 und 2011 bis 2012 zu verbergen.
Rückzahlung und Strafe in Millionen-Höhe
Der Schaden: mehr als zehn Millionen Euro an Einkommenssteuer. „Ich möchte den Schaden wiedergutmachen, es tut mir leid“, gesteht der Angeklagte – seine einzigen Worte. Sonst ließ er seinen Anwalt Kurt Jelinek reden: „Damals war er erst 25, als er mit Bankberatern in der Schweiz redete. Jetzt ist er 41. Er will es hinter sich bringen.“ Tatsächlich war der Goldfields-Fall 2012 Thema der deutschen Strafbehörden: Aufgrund der Marktmanipulationen und dem Insider-Handel sind drei Deutsche zu Haftstrafen verurteilt worden. Nur der Angeklagte blieb in Österreich, konnte nicht ausgeliefert werden. Weil: „Damals war es hierzulande nicht strafbar“, so Jelinek.
2,6 Millionen Euro hat er sogar schon zurückbezahlt. Noch fünf Millionen Euro fordert die Finanz. Das noch nicht rechtskräftige Urteil: 2,6 Millionen Euro teilbedingte Geldstrafe. Heißt: Die Hälfte muss der Angeklagte bezahlen, der Rest ist auf Bewährung.
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