Ab einem Haushaltseinkommen von 1.500 Euro netto kann das Sozialamt Eltern oder Kinder zur Rückerstattung der Mindestsicherung verpflichten, gestaffelt nach Einkommen.
Auch Ehepartner bzw. Ex-Ehepartner können zur Kasse gebeten werden - bis zum Ausmaß der Unterhaltsverpflichtung. Die Bezieher selbst müssen das erhaltene Geld nur retournieren, wenn sie zu einem Vermögen aus einer Erbschaft oder einer Schenkung gelangen.
Grundvoraussetzung für die Mindestsicherung ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (keine Asylwerber), sowie der Hauptwohnsitz in der Steiermark bzw. Graz. EU-Bürger müssen mindestens drei Monate hier leben oder einer Beschäftigung nachgehen, die nicht genügend Einkommen bringt.
Bezieher sind verpflichtet, ihre Arbeitsfähigkeit überprüfen zu lassen. Sind sie arbeitsfähig, müssen sie vom AMS angebotene Arbeit annehmen bzw. an vom AMS vorgeschriebenen Schulungen teilnehmen. Es drohen Kürzungen bis 50 Prozent.
Daten und Fakten
von Gerald Richter, "Steirerkrone"









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