Reue vor Gericht

Betrunkener fuhr Buben mit Auto an - bedingte Haftstrafe

Steiermark
21.02.2011 12:49
Weil ein Steirer betrunken und mit überhöhter Geschwindigkeit einen Buben angefahren hat, musste er sich am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Er hatte im vergangenen Sommer den 14-Jährigen übersehen, als dieser im südsteirischen Gamlitz auf die Straße gerannt war. Der Lenker, den die Sache sichtlich mitgenommen hatte, wurde zu einer Geldstrafe sowie einer bedingten Haftstrafe verurteilt.

Der 39-jährige Angeklagte hatte laut Gutachter rund 1,5 Promille Alkohol im Blut und war zu schnell in einer Tempo 30-Zone unterwegs. Plötzlich lief zwischen Blumentrögen ein 14-jähriger Bub aus Liechtenstein auf die Straße, weil er einen Ball zurückholen wollte. Der Lenker konnte nicht mehr bremsen, das Kind wurde vom Fahrzeug erfasst und zu Boden geschleudert. Es erlitt neben einem Schädel-Hirn-Trauma einen Schambeinbruch und einen Kniebandeinriss.

"Danke Gott, dass nicht mehr passiert ist"
"Es tut mir so leid, ich danke Gott, dass nicht noch mehr passiert ist", meinte der Angeklagte vor Gericht. "Wenn er langsamer gefahren wäre, hätte der Unfall vermieden werden können", meinte der Sachverständige zu dem Umstand, dass der Lenker in der 30er-Zone 50 km/h gefahren war. Weil das Kind nach Meinung des Richters eine Mitschuld trägt, wurde der Angeklagte nur zu einer bedingten Strafe von drei Monaten sowie 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt. "Alkoholisiert werden Sie nicht mehr fahren, ihre Lehre haben sie gezogen", so die Hoffnung des Richters. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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