Die Schutzzone in der Innsbrucker Mentlgasse wurde um ein weiteres halbes Jahr verlängert. Dies gab die Landespolizeidirektion am Mittwoch bekannt.
Die Landespolizeidirektion Tirol gibt bekannt, dass in Innsbruck im Bereich der Mentlgasse und Umgebung die Schutzzone verlängert wurde. Die Schutzzone tritt mit 1. Juli in Kraft und gilt zu den in der Verordnung angeführten jeweiligen Tageszeiten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021. Die Erlassung der Schutzzone war zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schutzzonenbereich notwendig.
Hohe Strafen
Die Missachtung des Betretungsverbots wird mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 4600 Euro und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.
Mehr Sicherheitsgefühl
Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellt diese Schutzzone im angeführten Bereich die am wenigsten in die Rechte der Menschen eingreifende Maßnahme dar, die noch geeignet ist, Kinder und Jugendliche vor strafbaren Handlungen zu schützen. Sie trägt damit wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei.
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