Laut dem Land Salzburg besteht zwar die Möglichkeit, dass sich mehr als zehn Personen treffen, aber in der Praxis dürfte dies ein schwieriges Unterfangen werden. Gerade die Garagenpartys waren in der Pandemie immer wieder ein Thema. Deshalb gelten sie in der Verordnung nicht als privater Wohnbereich, auf den man keinen Einfluss hat. Ab elf Personen kann und muss man ein derartiges Treffen bei den Behörden melden. Das funktioniert unproblematisch und digital über die Landes-Homepage oder App. Bis 50 Personen muss die Party auch nicht genehmigt werden. Der Haken liegt allerdings im Detail, das ein Treffen - egal ob in einer Garage oder im Garten - unattraktiv macht. Denn dabei gelten die 3-G’s, Registrierungspflicht, Ausschankverbot sowie das Verbot der Ausgabe von Speisen. Bei Personen, die nicht im selben Haushalt leben, gilt zwei Meter Abstand. Zwar sind etwa kirchliche Feiern von den Regeln ausgenommen, das gilt aber nur direkt in der Kirche.
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