Um Mitternacht trat in der Tiroler Marktgemeinde Telfs (Bezirk Innsbruck-Land) eine Ausreisetestpflicht in Kraft. Grund sind die hohen Corona-Infektionszahlen. Die Maßnahme gilt für alle Personen, die sich in Telfs aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen - unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben.
Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Maßnahme gilt vorerst bis 9. Mai.
Appell an Bevölkerung
„Wir können das Infektionsgeschehen nur bremsen, wenn wir alle zusammenhelfen. Seitens der BH Innsbruck als zuständige Gesundheitsbehörde appellieren wir eindringlich an alle Telferinnen und Telfer und alle Personen, die sich in Telfs etwa arbeitsbedingt vermehrt aufhalten, sich unbedingt testen zu lassen und die bereits bestehenden Vorgaben einzuhalten“, betont Bezirkshauptmann Michael Kirchmair.
Bürgermeister Christian Härting ergänzt: „Ich appelliere an die Bevölkerung diese Maßnahme mitzutragen. Die Testinfrastruktur wird dafür in Telfs zeitlich und kapazitätsmäßig ausgebaut. Nur gemeinsam können wir dem Virus Einhalt gebieten - jeder und jede kann dazu einen ganz persönlichen Beitrag leisten.“
Ausnahme etwa für Kinder und Güterverkehr
Eine Durchreise durch Telfs ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie Schüler zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen. Von der Testpflicht ausgenommen sind zudem auch Personen, die eine medizinische Leistung - wie etwa eine Impfung - in Anspruch nehmen.
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