In Graz verurteilt:

Letzter Abschlag für betrügerischen Golflehrer

Steiermark
28.04.2021 06:30

„Er weiß, welche Knöpfe er drücken muss“, sagt Staatsanwalt Philipp Konwalin über den Golflehrer am Dienstag in Graz. 17 Exekutionsverfahren hatte der 40-Jährige laufen, als er seinen vermögenden Schüler und Freund um Geld bat. 614.000 Euro sind weg. Der letzte Abschlag für den Angeklagten. Jetzt muss er ins Gefängnis.

„Ich habe das Geld nicht für mich verwendet“, schwächt der Angeklagte vor Richter Andreas Rom ab. „Es hört sich aber wie in hole-in-one an“, sagt der Vorsitzende wenig überzeugt. 614.000 Euro steckte das Opfer, das mit seiner Familie bei dem gebürtigen Inder Golfunterricht nahm, in dessen Geschäftsidee. Eine computerunterstützte Golfschule wollte man bauen. Damit der Steirer einsteigt, erzählte ihm der 40-Jährige von einem 400.000 Euro-Vorab-Erbe seines Vaters. Einem Zahnarzt in Deutschland und Immobilientycoon.

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Er war ein guter Trainer mit einer gewinnbringenden Art. Leider wusste er sein Talent aber nicht redlich einzusetzen.

Ankläger Philipp Konwalin

Doch das war alles gelogen, das Geld ist weg. „Alles was ich erspart und erspekuliert hatte“, seufzt das Opfer. „Ich war ein Trottel.“ Zivilrechtlich klagen will er den Golflehrer nicht. „Der wird eh länger kein Geld haben.“ Statt einen Anwalt zu zahlen, gehe er lieber mal mit seiner Frau essen.

„Der Angeklagte ist ein Lehrbuchbeispiel für eine Person, die nur auf Kosten anderer lebt“, betont Ankläger Philipp Konwalin. Denn der 40-Jährige wurde davor schon zweimal wegen ähnlicher Betrugsfälle zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Erst nach langem Zureden durch seinen Verteidiger legt der Betrüger übrigens ein Geständnis ab. „Es tut mir leid was ich ihm und seiner Familie angetan haben“, erklärt er monoton.

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Nur Ihr Geständnis hat Sie vor einer drakonischen Strafe bewahrt.

Richter Andreas Rom bei der Urteilsverkündung

Das Urteil: 24 Monate Zusatzstrafe (zu einer bedingten zweijährigen Haftstrafe aus Linz), davon acht unbedingt. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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