Für die Arbeit von zu Hause aus gilt jetzt ein neues Gesetz.
Lange mangelte es an einer gesetzlichen Basis für die Arbeit in den eigenen vier Wänden. Seit 1. April ist nun das Homeoffice-Gesetz der Bundesregierung in Kraft. Die neuen Regeln sollen Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Flexibilität, Planbarkeit und steuerrechtliche Vorteile bringen. Voraussetzung für finanzielle Zuckerln: Man muss regelmäßig von zu Hause aus arbeiten. Die „Steirerkrone“ beantwortet die brennendsten Fragen zum neuen Gesetz.
Gibt es eine Pflicht zum Homeoffice?
Nein, das Arbeiten von zu Hause aus basiert weiter auf Freiwilligkeit - sowohl für Arbeitnehmer als auch für Dienstgeber. Grundlage ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Seiten. Unter Einhaltung einer einmonatigen Frist kann die Vereinbarung beiderseits aus wichtigen Gründen widerrufen werden.
Muss ich in meiner eigenen Wohnung arbeiten?
Nein, es kann auch ein Nebenwohnsitz sein oder etwa die Wohnung des Lebensgefährten. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, könnte man auch im Schanigarten oder vom Strand aus arbeiten. Steuerrechtliche Zuckerln gibt es dann allerdings nicht mehr. Diese sind an das Arbeiten in einem Haus oder einer Wohnung gebunden.
Welche Kosten lassen sich absetzen?
Alles, was man für die eigene Arbeit benötigt, lässt sich steuerlich absetzen. Darunter fallen auch ergonomische Büromöbel bis zu einem Betrag von maximal 300 Euro. Zusätzlich ist jeglicher Homeoffice-Kostenersatz vom Arbeitgeber mit bis zu drei Euro pro Tag und in Summe mit bis zu 300 Euro im Jahr steuerfrei.
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