Herber Rückschlag

Pflegekind missbraucht: Gericht wies Klage zurück

Steiermark
17.02.2021 13:26

Das Grazer Zivillandesgericht hat eine gegen das Land Steiermark eingebrachte Amtshaftungsklage des ehemaligen Pflegekindes Walfried Janka, der in den 1970er- und 80er-Jahren von seiner Pflegemutter in Leibnitz gequält worden sein soll, zurückgewiesen. Markus Drechsler, Initiator von www.ueberlebt.at, bestätigte einen Bericht von Ö1 am Mittwoch. Die Kosten für das bisherige Verfahren muss der heute 54-jährige Betroffene bezahlen oder den Weg in die zweite Instanz gehen.

Drechsler, der seit Jahren für den Betroffenen spricht, schilderte, dass es in der Klage hauptsächlich um die Frage ging, ob der Fall verjährt ist oder nicht. Dass der Mann damals als Pflegekind missbraucht wurde, stehe außer Zweifel. Aus Sicht der Kläger war der 54-Jährige bis 2016 wegen mangelnder Bildung nicht in der Lage, eine Klage einzubringen. Diese Bildung sei ihm als Pflegekind nicht in ausreichendem Maß zugekommen. Ein Gutachten unterstreiche das auch, sagte Drechsler.

Gericht: Er war in der Lage zu klagen
Das sah das Zivillandesgericht anders: „Ab 1987, mit 21 Jahren also schon, war er mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Lage zu verstehen, dass er für etwas, was ihm in seiner Kindheit und Jugend widerfahren ist, Ansprüche geltend machen könnte. Mit 21 habe er schon eine Stunde lang in seinem Jugendamtsakt lesen können - auch dass die Pflegemutter, bei der er mit Wissen des Jugendamts untergebracht war, wegen Mordes an einem Neugeborenen verurteilt war.“

Janka muss Anwaltskosten tragen
Der Betroffene selbst sagt laut ORF-Radio: „Ich hätte jemanden gebraucht, der mich an der Hand führt und sagt, das und das ist zu machen.“ Die 600.000 Euro, die er eingeklagt hat, bekommt er vorläufig jedenfalls nicht. Im Gegenteil: Da die Klage abgewiesen wurde, muss er auch die Kosten für den Anwalt der Gegenseite bezahlen. Das sind rund 20.000 Euro. Genau diese Summe habe er vom Land Steiermark als freiwillige Zahlung erhalten.

Laut Drechsler sei es nun ungewiss, ob der 54-Jährige in die zweite Instanz zum Oberlandesgericht gehen kann, denn es sei eine Frage des Kostenrisikos. Ihm würden die Mittel dafür fehlen. Deswegen wurde eine Crowfunding-Kampagne gestartet, mit der man an Unterstützungsgelder kommen will.

Grüne fordern Verjährungsverzicht
Die steirischen Grünen reagierten am Mittwoch wieder einer Aussendung: „Wir fordern eine gesetzliche Grundlage für einen Verjährungsverzicht des Landes Steiermarkzu schaffen, damit Schadenersatzansprüche für Opfer von Gewalt oder Missbrauch in Betreuungseinrichtungen des Landes oder bei Pflegefamilien, die der Fürsorge- oder Aufsichtspflicht des Landes unterlegen sind, nicht verjähren“, sagte Landtagsabgeordnete Veronika Nitsche.

Sie hoffe auf eine „menschliche Lösung“: „Es kann doch nicht sein, dass er seine Entschädigung, die er vom Land erhalten hat, nun komplett für die Anwaltskosten des Landes ausgeben muss.“

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