Der Stachel sitzt tief in der Haut von Werner Dobler, dem man normalerweise eine „dicke“ nachsagt. Der Wenner Bürger wurde von zwei Polizisten aus der Gemeinderatssitzung am 17. Dezember entfernt – die „Krone“ berichtete. Er wollte der Zusammenkunft des Dorfparlamentes als Zuhörer beiwohnen. Zu dieser Zeit galt allerdings eine nächtliche Ausgangssperre ab 20 Uhr. Just zu dieser Zeit setzte BM Walter Schöpf den Beginn der Sitzung an, weil „eine umfassende Arbeitssitzung voranging“. Doblers Verhalten würde eine Anzeige nach sich ziehen, hätten die Polizeibeamten gesagt.
„Noch keine Anzeige“
Der bekannte Widersacher des Bürgermeisters habe sich vorher rechtlich genauestens erkundigt und sei sich sicher, dass es auch im Lockdown erlaubt ist, Sitzungen des Gemeinderates zu besuchen. Schon in der Aufsichtsbeschwerde an die BH Imst begründete er (mit rechtlicher Beratung) mittels dreier Gesetzespassagen die Legalität des Sitzungsbesuches auch während der Ausgangssperren. Die Gemeindeabteilung des Landes ist da anderer Meinung und hatte die Tiroler Dorfchefs mit einem Schreiben informiert, dass Zuhörer während einer Ausgangssperre nicht gestattet sind. „Ich habe bis jetzt keine Anzeige bekommen“, sagt der Beschuldigte, „schon in der Novembersitzung hat mich der Bürgermeister angezeigt.“ Auf Nachfrage in der BH Imst habe man ihm die Evidenz der Anzeige bestätigt, man werde den Fall prüfen. Dobler wolle „nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten“, deshalb habe er nun fristgerecht eine so genannte Maßnahmenbeschwerde gegen den Dorfchef beim Landesverwaltungsgericht eingebracht. „Ich möchte einfach die Beschneidung dieses Bürgerrechtes ausjudiziert wissen und habe mir einen Verfassungsexperten als Berater hinzugezogen“, sagt der Beschwerdeführer.
„Wird Verfahren geben“
Die Covid-19-Notmaßnahmenverordnung des Bundes nenne eine öffentliche Sitzung dezidiert als Ausnahme. Zudem sei diese Ausnahme auch im Verfassungsgesetz im Artikel 117 beschrieben. Es sei jedenfalls für das ganze Land wichtig, dass diese „rechtliche Unsicherheit“ nun gerichtlich beurteilt wird. „Ich habe kürzlich bereits Signale vom Verwaltungsgericht bekommen, dass es zu einem Verfahren kommt“, betont der Pitztaler.
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