Tankstellen-Überfall

Brüderpaar kassierte jahrelange Haftstrafen

Salzburg
25.01.2021 20:00

Der Jüngere ist erst 19 und hat zehn Vorstrafen, der Ältere 21 und acht Eintragungen im Strafregister. Nur zwei Monate nach ihrer letzten Verurteilung überfielen die Brüder mit einem Komplizen eine Tankstelle in Salzburg. Urteile: 6,5 Jahre für den Älteren, fünf für den Jüngeren und teilbedingte Haft für den Dritten.

„Was muss noch passieren?“, fragte Vorsitzender Thomas Tovilo-Moik die Brüder beim Prozess im Salzburger Landesgericht – der Jüngere saß nämlich schon viermal in Strafhaft, der ältere fünfmal. Während der 19-Jährige mit „falsche Freunde“ antwortete, erklärte sich der 21-Jährige mit „Drogenabhängigkeit“. Die Entscheidung, eine Tankstelle zu überfallen, wollen sie „spontan“ getroffen haben – jedoch unter Einfluss von Drogen und Alkohol. Der 19-Jährige, verteidigt von Hermann Hinterberger, hatte zuvor dort einige Monate gearbeitet.

Auch Diebstähle unter den Vorwürfen
An jenem 4. November kaufte sich das Trio Masken und ein Messer-Set in einem Einkaufszentrum, stahl dabei eine Schaufenster-Puppe mit einer auffallenden roten Jacke. Diese zog auch der einzige Unbescholtene des Trios, ein 18-jähriger, beim Überfall an. Vermummt und mit Messern bewaffnet stürmten die drei die Tankstelle und entkamen mit mehr als 2000 Euro Beute. Doch beim Geldzählen zu Hause klopfte die Polizei.

(Bild: APA/Barbara Gindl)

Nach Geständnis setzte es Haftstrafen
„Noch dümmer geht es nicht“, war die beisitzende Richterin über die Taten fassungslos und bohrte weiter nach dem „Warum“. Während die Brüder von Geld und Drogen sprachen, meinte der gerichtlich Unerfahrenste: „Ich habe nicht nachgedacht, nur mitgemacht.“

Alle drei legten ein Geständnis ab. Der 18-Jährige – verteidigt von Anwalt Thomas Schwab – bekam aufgrund seiner Unbescholtenheit eine mildere Strafe in Form von 30 Monaten teilbedingter Haft, zehn davon unbedingt. Anders bei den Brüdern, die aufgrund raschen Rückfalls strengere Strafen kassierten: 6,5 Jahre Haft für den 21-Jährigen, 5 für den 21-Jährigen. Nicht rechtskräftig.

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