Der Vorschlag des steirischen Landeshauptmanns Hermann Schützenhöfer (ÖVP), bei Verstößen gegen Corona-Regeln auch im Privatbereich eingreifen zu können, stößt auf Widerstand bei den Freiheitlichen und den Neos. Beide Oppositionsparteien im Bund erteilten dem Vorstoß am Dienstag eine klare Absage. Für FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl lebe Schützenhöfer damit „seine austrofaschistischen Überwachungsfantasien aus“. Skeptisch reagiert auch der steirische Koalitionspartner: „Kontrollen im privaten Wohnbereich sehe ich skeptisch, da unsere Grundrechte - und dazu gehört das Recht auf Privatsphäre - nicht außer Kraft gesetzt werden sollten", sagt SPÖ-Vize-LH Anton Lang.
Schützenhöfer hatte im „Kurier“-Interview laut über einen verfassungsrechtlich gangbaren Weg nachgedacht, um bei Verstößen gegen Corona-Regeln auch im Privatbereich eingreifen zu können - „für bestimmte Fälle, für bestimmte Zeiten“. „Die ÖVP will offenbar unter dem Corona-Deckmantel in die Privatwohnungen eindringen“, griff Kickl die Kanzler-Partei prompt an. Der Landeshauptmann sei ein „Fall für den Verfassungsschutz“.
Kunasek fordert Klarstellung
Protest kam auch von den steirischen Blauen in Person des dortigen Parteichefs Mario Kunasek, der meinte: „Die Freiheitlichen sind empört über die Aussagen und fordern den Landeshauptmann sofort zu einer Klarstellung auf.“ Aber auch die steirischen NEOS protestierten gegen den Vorschlag Schützenhöfers. „Die Allmachtsfantasien der ÖVP nehmen kein Ende“, kommentierte Klubobmann Niko Swatek den Vorstoß und stellte für seine Partei fest: „Es darf keine verfassungskonforme Möglichkeit geben, in den privaten Raum einzugreifen.“
Steirischer Koalitionspartner skeptisch
„Ich appelliere hier an die Eigenverantwortung der Menschen, auch die privaten Zusammenkünfte auf das Notwendigste zu reduzieren. Ich bin davon überzeugt, dass sich der Großteil unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger in den eigenen vier Wänden verantwortungsvoll verhält. Kontrollen im privaten Wohnbereich sehe ich jedoch skeptisch, da unsere Grundrechte - und dazu gehört das Recht auf Privatsphäre - nicht außer Kraft gesetzt werden sollten“, sagt LH-Vize Anton Lang (SPÖ).
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