Bedingte Haft

Raser verurteilt, weil er um Strafnachsicht bat

Salzburg
14.10.2020 11:00

Eine E-Mail, in der ein Pongauer einen Polizei-Postenchef bittet, Milde walten zu lassen, war Auslöser eines Strafverfahrens am Salzburger Landesgericht. Bestimmung zum Amtsmissbrauch ortete der Staatsanwalt. Letztlich ist der 47-Jähriger auch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

„Ich bitte von der Anzeige abzusehen“: Dies hatte ein Pongauer (47) in einer Mail dem Postenkommanden der Autobahnpolizei St. Michael im Lungau geschrieben. Wegen einer Tempo-Strafe. Er war nämlich um um 25 km/h zu schnell auf der A10 unterwegs und kassierte dafür Mitte Juni einen Strafbescheid. Doch die Bitte in Mailform verwandelte sich letztlich in eine Anklage in Papierform: Eine Bestimmung zum Amtsmissbrauch erkannte der Staatsanwalt und klagte den Mann an. Auch wegen des Verdachts der Verleumdung, da der Beschuldigte den Polizisten unterstellte, Protokolle falsch zu führen. Beim Prozess am Dienstag im Landesgericht Salzburg sprach der Richter Günther Nocker einen Schuldspruch und verurteilte den Angeklagten zu acht Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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