Drama um Drogenopfer

„Jede Therapieform basiert auf freiwilliger Basis“

Tirol
05.10.2020 12:00

Viele Reaktionen hat der „Krone“-Bericht über den Papa und die Tante der Tirolerin (13) hervorgerufen, die an einer Überdosis gestorben sein soll. Rückmeldungen gab es unter anderem von der Direktorin der Kinder- und Jugendpsychiatrie Hall. Sie kann sich zum konkreten Fall nicht äußern, sehr wohl aber Allgemeines erklären.

Die Familie der 13-Jährigen, die mehrmals in die Kinder- und Jugendpsychiatrie eingeliefert worden ist, betont, dass das Mädchen dort nur 24 Stunden stationär aufgenommen werden konnte. „Die Zeitangabe von 24 Stunden spielt in Österreich keine Rolle. Wenn ein junger Patient zu uns kommt, kann laut Gesetz eine Aufnahme im geschlossenen Bereich nur dann erfolgen, wenn die Kriterien für eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegen. Diese Kriterien werden täglich überprüft und müssen durch einen Richter genehmigt werden“, erläutert Direktorin Kathrin Sevecke. Werden diese Kriterien erst gar nicht oder nicht mehr erfüllt, müsse der Patient sofort wieder aus dem geschlossenen Bereich entlassen werden. „Wir würden sonst gegen das Gesetz verstoßen“, sagt die Direktorin.

In der Regel habe man Krisenplätze verfügbar
Falls Patienten von der geschlossenen Station wieder entlassen werden, würde man sie nicht einfach nach Hause schicken. „Wir fühlen uns auch weiterhin für sie zuständig und bieten in der Regel weitere Angebote an. Wir sind auf unseren Therapiestationen stets voll belegt, sodass wir nicht immer direkt einen Therapieplatz frei haben, verfügbar sind aber Krisenplätze oder ein ambulantes Nachsorgeangebot“, schildert Sevecke.

Unabhängig davon, welches Angebot von den jungen Patienten angenommen werde, gelte: Therapie basiert stets auf freiwilliger Basis. „Wir können keinen zum Gespräch oder Aufenthalt zwingen. Wir sind geschult und haben einen langen Atem, doch als Minimum muss der Patient körperlich anwesend sein und sich auf das Angebot samt Regelwerk einlassen“, verdeutlicht die Kinder- und Jugendpsychiaterin.

Gefährdung spielt eine ausschlaggebende Rolle
Jemanden gegen seinen Willen zu behalten, sei nur dann möglich, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliege. Dann benötige man auch nicht die Zustimmung der Eltern. Ist dies nicht der Fall, seien einem die Hände gebunden. „Eine Suchterkrankung ist in Österreich kein Kriterium für eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung. Liegt somit ein illegaler Konsum vor, aber keine akute Eigen- oder Fremdgefährdung, ist es nicht möglich, den Patienten gegen seinen Willen im geschlossenen Bereich zu behandeln“, präzisiert sie.

„In Deutschland gibt es andere Möglichkeiten“
Sehr wohl sei das zum Beispiel in Deutschland möglich. Dort werde der Begriff der Gefährdung prinzipiell weiter gefasst. Eine Variante, die für Österreich wünschenswert wäre?

„Ich finde, dass die Gesetzeslage in Deutschland andere Behandlungsmöglichkeiten zulässt. Dadurch kann manchmal ein sehr gefährliches und tiefes Abgleiten von Kindern und Jugendlichen in schwierigsten Lebensumständen wie etwa Substanzkonsum, Obdachlosigkeit oder Prostitution durch eine längerfristige Unterstützung im geschlossenen Bereich unterbrochen werden“, betont Sevecke.

Jasmin Steiner, Kronen Zeitung

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