Bisher 20 Festnahmen

Grazer Stadtpark bleibt weiter eine Schutzzone

Steiermark
04.09.2020 10:56

Der Grazer Stadtpark bleibt für weitere sechs Monate eine Schutzzone: Eine entsprechende neue Verordnung tritt mit 10. September in Kraft und gilt bis Anfäng März. Bisher gab es laut Polizei circa 200 Betretungsverbote und 20 Festnahmen.

„Schutz von Minderjährigen vor strafbaren Handlungen, die Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls und die Eindämmung der Drogenkriminalität“: So formulierte Landespolizeidirektor Gerald Ortner Anfang März die Zielsetzung der Schutzzone. 

Damals endeten nach einem Jahr (und einem Rückgang von strafbaren Delikten) die Schutzzonen im Metahofpark und Volksgarten, dafür wurde der Stadtpark zur Schutzzone erklärt. Die Polizei kann damit Kriminellen - insbesondere Drogendealern - das Betreten des Parks verwehren und diese Personen auch wegweisen. Die Exekutive setzt auch auf verstärkte Präsenz.

„Viele positive Rückmeldungen“
„Die Schutzzone hat sich bewährt, wir bekommen viele positive Rückmeldungen“, so Polizeisprecher Fritz Grundnig zur „Krone“. Es gab bisher etwa 200 Betretungsverbote und 20 Festnahmen, zwölf davon nach dem Suchtmittelgesetz.

Die Zahlen liegen deutlich unter jenen im Metahofpark, allerdings spiele hier der Corona-Lockdown eine Rolle: Wochenlang war auch der Park wie leergefegt, seit dem Ende des Lockdowns nehmen die (Drogen-)Delikte aber wieder zu - auch wenn sich viele Deals in den privaten Bereich verlagert haben, wie Grundnig sagt.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Steiermark



Kostenlose Spiele