Damit Verbraucher nicht auf Buchungskosten sitzen bleiben, fordert die Arbeiterkammer Niederösterreich jetzt staatliche Sicherheiten
Weil die Coronakrise schon jetzt etliche Urlaubspläne im Land durchkreuzt hat, bieten viele Reiseveranstalter ihren Kunden Wert-Gutscheine als Ersatzlösung an. So etwa auch im Falle eines Pärchens aus Gföhl im Bezirk Krems. Nachdem ihr Urlaub auf den Kanarischen Inseln vom Reiseveranstalter abgesagt worden war, bot ihnen dieser einen Gutschein über den Wert der Reise, in Summe mehr als 2000 Euro, an. Weil das Pärchen diesen zwar gerne annehmen würde, die Sorge um eine mögliche Insolvenz des Anbieters aber ebenso groß ist, sind sie in einer Zwickmühle und wandten sich, wie viele andere Verbraucher derzeit auch, an die Arbeiterkammer.
Es darf nicht sein, dass das Risiko hier einfach auf die Verbraucher abgewälzt wird. Stattdessen braucht es eher eine Absicherung vom Staat!
Markus Wieser
Ebendort warnt man nun: „Im Falle einer Insolvenz des Vertragspartners gibt es bei Pauschalreisen zwar eine Absicherung. Ob die aber auch für Gutscheine gilt, ist rechtlich noch nicht endgültig geklärt. Bei Airlines gilt in diesem Fall nicht einmal eine Insolvenzabsicherung.“ Neben einheitlichen und EU-weiten Richtlinien für diese Gutscheine fordern die Experten der Arbeiterkammer daher jetzt zusätzlich auch noch eine Staatshaftung über einen eigens eingerichteten Fonds. „Für Betroffene muss Rechtssicherheit gelten. Es muss sichergestellt werden, dass der Gutschein im Insolvenzfall nicht verfällt. Damit wäre auch den Anbietern und Fluglinien geholfen“, weiß Präsident Markus Wieser.
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