Causa Seiersberg

Wirtschaftslandesrätin erklärt sich für befangen

Steiermark
28.04.2020 18:18

Wegen familiärer Verbindungen nehmen die Grünen nun in der Causa Shoppingcity Seiersberg die Wirtschaftslandesrätin ins Visier. Diese erklärt sich für befangen. Wenn es um die umstrittene neue Verordnung für das Einkaufszentrum geht, wird sie nicht mitstimmen.

Mit einer sogenannten Einzelstandortverordnung soll die Landesregierung den umstrittene Bau des Seiersberger Einkaufszentrums rechtlich absichern. Der Raumordnungsbeirat hat bereits grünes Licht gegeben. In der Regierungssitzung am Donnerstag wird aber noch keine Entscheidung fallen.

Am Dienstag attackierten die Grünen Landesrätin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) und verlangten Auskünfte zu den von Gegnern der SCS immer wieder ins Spiel gebrachten familiären Verbindungen Eibinger-Miedls zum Einkaufszentrum. Via Presseaussendung stellten sie elf Fragen, darunter: „Trifft es zu, dass die Eigentümergesellschaften der fünf Zentren der Shoppingcity Seiersberg zuvor im Besitz von Gesellschaften Ihres Vaters und Ihres Onkels waren und dass daran zweitweise sogar Sie persönlich beteiligt waren?“

„Ich persönlich war nie beteiligt“
Dienstagabend nahm die Landesrätin Stellung: „Meine Familie ist seit 70 Jahren wirtschaftlich in Seiersberg tätig. Mein Vater und mein Onkel haben 1996 die Grundstücke erworben, auf denen später die Shopping City errichtet wurde und waren bis 23.1.1998 Miteigentümer der Betreibergesellschaft. Das Einkaufszentrum wurde erst danach auf den Grundstücken errichtet, das erste Gebäude im Jahr 2002. Ich persönlich war niemals an einer der SC Gesellschaften beteiligt, noch hatte oder habe ich andere geschäftliche Beziehungen dorthin.“

Bereits in ihrer Funktion als Gemeinderätin in Seiersberg habe sie sich für befangen erklärt, auch als Landesrätin wird sie nun bei der Entscheidung über die Einzelstandortverordnung „nicht mitstimmen“. 

Gab es Interventionen?
Auf einige Punkte der Grünen ging Eibinger-Miedl in ihrer Stellungnahme nicht ein. Etwa ob die Betreiber der Shoppingcity bei ihr oder Landesbeamten interveniert hätten. Oder ob Gutachten, die in einem Aktenvermerk der zuständigen Landesabteilung als „wesentliche Entscheidungsgrundlagen“ bezeichnet werden, von Personen verfasst wurden, die zuvor bereits als Auftragsgutachter der SCS-Betreiber tätig waren.

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