Zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von Covid-19 wurde das Befahren und Betreten der Innpromenaden sowie des Sillufers untersagt. Ab 30. März werden die Sperren innerhalb der Landeshauptstadt für den nicht motorisierten Verkehr an manchen Orten gelockert. Nutzen dürfen diese Bereiche aber nur Pendler oder Personen, die einkaufen.
„Wir haben uns in Abstimmung mit der Polizei entschlossen, jene Bereiche des städtischen Verkehrsnetzes, die zum Verweilen unattraktiv sind und daher auch im Rahmen der Verkehrsbeschränkungen eingeringes Risiko für weitere Ansteckungen darstellen, freizugeben“, unterstreichen Bürgermeister Georg Willi und Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber.
Ausgewiesene Bereiche
Ab 30. März werden daher folgende Bereiche für Fußgänger sowie Fahrradfahrer freigegeben (sportliche Aktivitäten sind verboten):
Bereits seit 24. März 2020 ist die nördliche Maria-Theresien-Straße zwischen Anichstraße und Markt- bzw. Burggraben sowie der gesamte Bereich der Altstadt für FahrradfahrerInnen freigegeben. Sämtliche Brücken sind wie bisher von den Sperren nicht betroffen.
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