Innsbruck

Gaststättenbesuch nur noch zur Grundversorgung

Tirol
14.03.2020 14:30

Im Kampf gegen das Coronavirus kommt es zu immer drastischeren Maßnahmen. In der Stadt Innsbruck hat der Bürgermeister den Bewohnern untersagt, die Skibusse oder Seilbahnen und Lifte zu benützen. Außerdem dürfen die Bewohner keine Gaststätten besuchen, ausgenommen ist die Verabreichung von Speisen zur Grundversorgung.

Da es auch in Innsbruck zu immer mehr Corona-Erkrankungen kommt, hat die Stadt nun weitere Verbote erlassen. In einem Schreiben von Bürgermeister Georg Willi heißt es, dass in Innsbruck lebende oder sich aufhaltende Personen keine Skibusse oder Seilbahnen mehr benützen dürfen. Ausgenommen ist lediglich die Benützung der Hungerburgbahn, zur Aurechterhaltung des öffentlichen Nahverkehrs. Aber auch dort wurde die maximale Personenanzahl um die Hälfte reduziert. 

Keine Besuche in Cafés mehr
Des weiteren werden die Besuche in Gaststätten, die rein der Unterhaltung dienen, also etwa in Bars und Cafés, verboten. Die Maßnahmen gelten drinnen wie in den Gastgärten. „Davon ausgenommen ist die Verabreichung von Speisen zur Grundversorgung“, heißt es in dem Erlass. 

Geldstrafen bis zu 1.450 Euro
Auch der Aufenthalt in den städtischen Parkanlagen „Franz-Gschnitzer-Promenade“ und „Arthur-Haidl-Promenade“ wurde jeweils zwischen „Freiburgerbrücke“ und „Universitätsbrücke“ untersagt. Die Verordnung gilt bis 13. April 2020 und wird mit Geldstrafen bis 1.450 Euro sanktioniert. Ziel sei es, die Weiterverbreitung des Coronavirus zu verhindern.

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