Ohne viel Aufhebens fand Ende Jänner am Landesgericht Leoben der Prozess gegen einen mutmaßlichen Dschihadisten statt: Weil er den IS verherrlichte, musste sich ein Iraker (25) verantworten. Auch seiner Flüchtlingsbetreuerin wurde der Prozess gemacht, weil sie ihn vor der Polizei warnte. Beide erhielten Haftstrafen.
Verhandlungen dieser Art stehen im Gerichtssprengel Leoben nicht im Scheinwerferlicht. Denn auch wenn Prozesse öffentlich sind, ist dieser nicht einmal den Medien bekannt gewesen: Als Flüchtling kam der Iraker nach Österreich und fand in Judenburg Unterkunft, wo ihn auch eine Flüchtlingsbetreuerin unterstützte.
Doch der Mann geriet ins Visier des Verfassungsschutzes, weil er den Islamischen Staat (IS) über soziale Netzwerke guthieß und verherrlichte. Im Zuge der Ermittlungen befragte die Polizei auch seine Betreuerin und machte ihr deutlich, dass sie ihrem Schützling nichts erzählen solle, um die Ermittlungen nicht in Gefahr zu bringen.
Hinweise kamen auf Facebook
Doch sie brach ihr Wort und warnte ihn auf Facebook vor den Beamten, woraufhin der Verdächtige belastendes Material verschwinden ließ. Die Polizisten bemerkten das aber sofort. Am 3. Mai 2018 klickten für den Iraker die Handschellen, fünf Monate saß er in Untersuchungshaft. Ende Jänner dieses Jahres wurde ihm der Prozess gemacht - und auch der Betreuerin!
Der Angeklagte mit mehreren Alias-Namen zeigte sich vollinhaltlich geständig und wurde zu zwei Jahren Haft, davon fünf Monaten unbedingt - die durch die U-Haft bereits verbüßt waren -, verurteilt, seine Begünstigerin zu sechs Monaten bedingter Haft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Was Insidern sauer aufstößt: Der Verurteilte kann nicht abgeschoben werden.
Kronen Zeitung
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