"Ich mag nicht mehr daheim sein. Dabei haben wir hier unser Lebenswerk geschaffen. Dieser Neubau nimmt uns das Licht und erdrückt uns", schüttelt Doris Ledermair ratlos den Kopf. Ihre Familie und jene von Schwager Ludwig Ledermair (Busfirma) hat sich ein gediegenes Zuhause geschaffen. Glanzstück ist - in einer Art Innenhof - ein perfekt angelegter Schwimmteich. Doch das Baden macht dort bald keine Freude mehr…
…weil die fünf Parteien des künftigen Nachbarhauses in der Kohlgasse aus der Vogelperspektive direkt auf den Teich schauen können. Auch die Sonne zum Bräunen macht sich rar, der Neubau steht im Weg. Die unteren Räume im Ledermair-Gebäude sind dunkel, man schaut gegen eine Wand. Die Schwazer Polizei zieht dort bald aus, ob neue Mieter Interesse zeigen?
Als der Nachbar den Abriss des alten, niedrigeren Gebäudes ankündigte und mit ersten Plänen auftauchte, war die Welt der Familie Ledermair noch in Ordnung. Man wollte ein gutes Verhältnis, kein Querulantentum aus Prinzip. "Wir haben uns mündlich einverstanden erklärt, doch dann kam plötzlich ein Stockwerk hinzu", schildern die Ledermairs. Möglich war dies deshalb, weil die Stadt den Bebauungsplan geändert hat. Die Abstandsregel (üblich sind vier Meter) war damit außer Kraft. "Diese Änderung war natürlich wie vorgeschrieben ausgehängt. Doch wer schaut schon ständig darauf? Wir haben den Einspruch versäumt", ärgert sich Doris Ledermair. Zu bezweifeln ist, ob der Einspruch überhaupt etwas bewirkt hätte.
Licht und Sonne weg, doch das zählte nicht
Mit dem Argument, der Neubau würde das Licht wegnehmen, drangen die Ledermairs ebenfalls nicht durch. Das Amt der Tiroler Landesregierung schrieb in der Ablehnung sinngemäß: Es besteht laut Tiroler Bauordnung 2001 kein Nachbarrecht auf Wahrung des bisherigen Licht- und Sonneneinfalls. Da half auch das Gutachten des Innsbrucker Raumplaners Friedrich Rauch nichts, der das Heranbauen bis auf 2,5 Meter zum Ledermair-Gebäude kritisiert.
Letzte Hoffnung ist für die Schwazer Unternehmerfamilie nun der Verfassungsgerichtshof. Der in Bausachen äußerst erfahrene Ledermair-Anwalt Michael Sallinger zur "Krone": "Der Verfassungsgerichtshof müsste die jüngste Änderung des Bebauungsplans zurückweisen. Ich habe immer wieder Fälle erlebt, in denen dies passierte." Für den Neubau in Schwaz hieße dies: Abriss oder Rückbau…
von Andreas Moser, Tiroler Krone
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