Acht Jahre Haft

Der Tod des Promi-Wirten war kein Mord

Salzburg
05.12.2019 06:46

Am Mittwoch um 17.40 Uhr fiel das Urteil im aufsehenerregenden Mordprozess Lisa Alm in Salzburg: Petronela T. (30), Ehefrau des toten Promi-Wirten Erich T. (57), ist schuldig. Aber nicht wegen Mordes, sondern wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Einstimmig verneinten die Geschworenen im Landesgericht Salzburg den Vorwurf des Mordes. Acht Jahre muss die Rumänin ins Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach drei Verhandlungstagen entschieden die Geschworenen: Der Tod des Flachauer Promi-Wirten war von seiner Ehefrau Petronela T. nicht gewollt. Sie wollte ihn aber mit einem Stich im Bereich zwischen linker Achsel und Brustwarze absichtlich verletzen, nahmen die Laienrichter an.

Infolge der Körperverletzung verblutete Erich T. in der Küche des Hotel Lisa in Flachau. Dies geschah im Zuge eines Ehestreits kurz nach Mitternacht des 3. März. Die Angeklagte, die in einer Apres-Ski-Hütte ihres Mannes beschäftigt war, hatte erklärt, ihr Mann sei in die Küche gekommen, dort habe sich ein Streit entfacht, weil sie nachher noch mit Freunden eine Bar besuchen wollte und er eifersüchtig geworden sei.

„Ich hätte ihm nichts Böses antun können"
Sie habe ihn auch mit Scheidung konfrontiert, schilderte die Angeklagte dem Vorsitzenden des Schwurgerichtes, Richter Helmuth Marco Torpier. Ihr Mann habe sie an der Hand, in der sie ein Messer hielt, um sich eine Jause zuzubereiten, gefasst und sie zu ihm gezogen. Dass das Messer in seinen Oberkörper drang, habe sie gar nicht bemerkt. Als sie Blut am Messer gesehen habe, habe sie zunächst gedacht, es handle sich nur um einen Kratzer. „Ich dachte, er wollte mich erschrecken“, meinte sie. „Bitte glauben Sie mir, ich habe ihn wirklich geliebt. Ich hätte ihm nichts Böses antun können“, flehte die Rumänin in ihren Schlussworten.

Laut Staatsanwältin habe die berufliche Dauerbelastung zu Konflikten, meist unter Alkoholeinfluss, zwischen dem Ehepaar geführt. Die Angeklagte habe ihren Mann, der sie manchmal auch geohrfeigt habe, mehrmals damit konfrontiert, dass sie so nicht mehr weitermachen wolle, gab die Staatsanwältin zu bedenken. Zudem sei die Ehefrau die Begünstigte von Lebensversicherungen ihres Mannes in Höhe von rund 300.000 Euro gewesen. Wie die Staatsanwältin hielt auch Opferanwalt Stefan Rieder die Unfallversion der Beschuldigten nicht für plausibel.

Untypische Einstichstelle
Verteidiger Kurt Jelinek hatte in seinem Plädoyer einen Freispruch vom Mordvorwurf gefordert. Es habe sich um nur einen Stich gehandelt, die Einstichstelle sei an der Achselhöhle des Mannes gewesen und daher völlig untypisch für jemanden, der eine Tötungsabsicht hege. „Sie hatte kein Motiv“, betonte der Rechtsanwalt. Das Gericht sprach dem privatbeteiligten Angehörigen des Opfers ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 35.000 Euro zu.

Antonio Lovric, Kronen Zeitung/krone.at

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