Sechs von 39 betroffenen Gemeinden haben bisher den Geldsegen des Verbundes abgelehnt: Bad Vigaun, Scheffau, Seekirchen, Hallwang, Koppl, Eugendorf. In Kuchl, Adnet und Krispl steht die Entscheidung aus.
Am Bezirksgericht Hallein wurden bisher acht Enteignungs-Verhandlungen durchgeführt, Fortsetzung am 4. November. Ein Ende der Enteignungs-Lawine ist nicht absehbar: Alleine in Kuchl sind 100 Grundbesitzer betroffen, in Adnet sind es 68 Landwirte.
Das Land hat nun in Gesprächen mit dem Verbund erreicht, dass die Entscheidungs-Frist für die Gemeinden bis 15. Dezember hinaus geschoben wird. In einem neuen Landes-Gutachten wird nun behauptet, dass den Orten ein Vermögensschaden entstehen würde, sollten sie das Verbund-Geld nicht annehmen. Den Kampf gegen einmal ergangene Enteignungs-Bescheide halten Juristen übrigens für sinnlos: Zwei Instanzen hatten öffentliches Interesse festgestellt.
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