Bedingte Einweisung

Anrainer mit Gartenharke attackiert – Prozess

Niederösterreich
30.09.2019 15:44

„Dieses Gesicht. Diese toten Augen.“ Etwas, das die Zufallsopfer des „Gartenharke-Attentäters“ schwer vergessen können. Vor Gericht in St. Pölten steht ein Student und Zivildiener (20), der im psychotischen Drogenwahn am 1. Mai dieses Jahres in Maria Anzbach in Niederösterreich fast Amok gelaufen wäre.

Mordversuch wirft die Anklage dem jungen Mann vor – und beantragt wird die Einweisung. Denn zum Zeitpunkt der Taten war der 20-Jährige nicht „er selbst“, sprich nicht zurechnungsfähig. Das war er aber schon länger nicht, schon in der Schulzeit hatte er mit Drogen „experimentiert“. Die Folge: Wahnvorstellungen.

Wie an jenem 1. Mai. An einen Gasangriff im Haus der Eltern glaubte er. Rannte davon, setzte sich ins Auto – und rammte einen Radfahrer, der ins Spital gebracht werden musste.

„So komisch gezuckt hat er“
Die verzweifelten Eltern hatten zu diesem Zeitpunkt schon Alarm geschlagen. Zu spät. Da war der erste Angriff mit einer Gartenharke schon erfolgt. Auf ein Paar (72, 71). Entgegengekommen sei ihm der Bursch, so der Zeuge vor Gericht, „und so komisch gezuckt hat er“. Die Attacke erfolgte wortlos, überraschend: „Ich hab noch gedacht, was will der?“

Die herbeigeeilte Frau dachte an einen Überfall – „der will Geld“ – und bekam ebenfalls Schläge ab. Wie eine weitere Frau, die mit ihrem Hund Gassi war. Auch sie musste ärztlich versorgt werden. An die Taten kann sich der Betroffene „nur bruchstückhaft“ erinnern. „Das alles tut mir sehr leid“, entschuldigt er sich bei den Opfern.

Eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt hält der Gerichtsgutachter aber für nicht zwingend notwendig: „Da würde man mit Kanonen auf Spatzen schießen.“ Er hält eine Betreuung in einer Einrichtung, die Therapie samt Medikamentengabe kontrolliert, für zielführender. So entschieden auch die Geschworenen. Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde bedingt ausgeprochen. Von einer Einweisung wurde unter der Setzung einer Probezeit von fünf Jahren abgesehen.

Gabriela Gödel, Kronen Zeitung

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