Prozess in Graz:

Nazi-Bilder verschickt: Steirer erhielt Haftstrafe

Steiermark
27.08.2019 09:00
War es Wiederbetätigung? Oder tatsächlich nur dummes Pseudo-Getue, um einem Dealer zu gefallen? Ein Geschworenengericht entschied am Montag in Graz darüber, ob ein 45-Jähriger durch das Versenden von Hitler-Bildern und Parolen eine Straftat begangen hat oder nicht. Ergebnis: ein Jahr Haft, nicht rechtskräftig!

Die Vergangenheit des Grazers (45) ist alles andere als rühmlich: 14 Vorverurteilungen, darunter eine wegen Vergewaltigung, stehen zu Buche. Während seiner Drogensucht – auch deswegen stand der 45-Jährige schon vor dem Richter – interessierte er sich laut Anklage auch sehr für Adolf Hitler. Versendete Handy-Bilder – eines etwa zeigt ein Mädchen in NS-Uniform und einem Körbchen mit Nazi-Ostereiern. „Frohe Ostern“, steht darunter. Dazu sein Text: „Heb die Hand zum rechten Kappenrand!“, auch den Hitlergruß tätigte er.

„Damit wollte ich mich bei ihm einschleimen“
„Das hab ich nur gemacht, um mich bei ihm einzuschleimen.“ Mit „ihm“ meint er einen jungen Mann, diesmal als Zeuge vor Gericht, der ihn damals regelmäßig mit Drogen belieferte. Diesen fotografierte der Angeklagte, als er die Hand zum Hitlergruß in seiner Wohnung erhob und schickte das Bild weiter. Auch der Zeuge wurde bereits wegen Wiederbetätigung verurteilt, lacht sich aber immer noch ins Fäustchen, als er vom vorsitzenden Richter Stefan Koller die Hitler-Bilder gezeigt bekommt. Erinnern kann er sich an nicht viel, mit dem Angeklagten war er befreundet, erklärt er.

„Das war der größte Völkermord der Geschichte. Ich will damit nichts zu tun haben, Politik interessiert mich sowieso nicht. Es war rein, um die Gunst des Mannes zu erlangen“, betont der Angeklagte erneut. Dennoch muss er nun ein Jahr unbedingt ins Gefängnis. Nicht rechtskräftig!

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