Staatsanwalt Hansjörg Mayr schilderte den Geschworenen im Innsbrucker Landesgericht die Schreckenstat vom 29. November 2009: "Schon zwei Tage zuvor hatten die beiden Lehrlinge geplant, einen marokkanischen Drogendealer niederzuschlagen und ihm Geld und Drogen zu rauben."
Dazu nahm der 17-Jährige einen "Zimmerer-Hammer" mit. Dieser Hammer ist auf eine Seite hin zugespitzt. "Dass man damit dem Opfer den Schädel spalten kann und der Getroffene sterben könnte, war ihnen bewusst und egal", so der Staatsanwalt.
In der Tiefgarage am Landhausplatz überfielen sie ihr Opfer. Der Ältere schlug zu, der Jüngere stand bereit. Das Opfer fiel aber nicht, wie erwartet um, sondern taumelte. Der Marokkaner lief den Angreifern nach, die Angreifer flüchteten. Einen erwischte er und watschte ihn ab. Erst jetzt verließen ihn die Kräfte. Die Angeklagten flüchteten nach Hause.
Dreiste Lüge: Burschen sprachen von Notwehr
Der Polizei erzählten sie zunächst, sie hätten sich nur gewehrt. Bald kam die Wahrheit aber auf, die Burschen kamen in Untersuchungshaft. Durch den Gerichtsmediziner Walter Scheithauer erfuhren sie, was sie da angerichtet hatten. "Die Spitze drang ins Gehirn ein, dazu braucht es enorme Wucht. Die Wunde war zudem stark verschmutzt. Es drohte eine Luftembolie. Lebensgefahr war ständig gegeben."
Beide Angeklagten bestritten den Tötungsvorsatz. Das Gericht sah Mord- und Raubversuch bei beiden als erwiesen an. 8,5 Jahre für den jungen Erwachsenen und fünf Jahre für den Jugendlichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
von Hans Licha, Tiroler Krone
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