Fahrverbote in Tirol

Platter sieht deutscher Klage „gelassen“ entgegen

Tirol
25.06.2019 06:00

Aus Sicht unserer deutschen Nachbarn ist das Fass nicht nur voll, sondern übergelaufen. Deshalb droht der deutsche Verkehrsminister mit einer EU-Klage wegen der Beschränkungen im Transitverkehr in Tirol. Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) gibt sich dennoch unbeeindruckt - zumindest im „Krone“-Interview. Das Match „David gegen Goliath“ bleibt spannend.

„Krone“: Nun reicht es Deutschland bezüglich Fahrverboten in Tirol. Eine EU-Klage gegen Österreich und damit Tirol wird angestrebt.
Günther Platter: Wenn Deutschland oder Bayern eine Klage gegen unsere Fahrverbote auf ausgewählten Landesstraßen sowie gegen die Lkw-Blockabfertigungen für sinnvoll erachten, sollen sie es machen. Klüger wäre es, an Maßnahmen für die Bevölkerung und nicht an Klagen zu arbeiten.

Verstehen Sie die Wut Deutschlands nicht?
Wir haben diese Maßnahmen ja nicht aus Jux und Tollerei verhängt. Es sind Notmaßnahmen, um die Verkehrs- und Versorgungssicherheit in unserem Land zu gewährleisten.

Wie sehen die Maßnahmen EU-rechtlich aus?
Unsere Maßnahmen sind zu 100 Prozent EU-rechtlich gedeckt, das sagen auch Experten - weshalb wir einer Klage gelassen entgegensehen.

Wie soll es nun in diesem Streit weitergehen?
Viel mehr Sinn würde es machen, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und Lösungen für die verkehrsgeplagte Bevölkerung in Tirol, aber auch Bayern, zu finden.

Rechtsexperte: „Fahrverbote müssen unionsrechtlich halten“
EU-Rechtsexperte Walter Obwexer stützt die Position Platters mit seiner Einschätzung der Lage. „Die Fahrverbote müssten unionsrechtlich halten“, meint der Professor von der Universität Innsbruck. Seine Begründung: „Die Fahrverbote betreffen Straßen, die für Zu- und Abfahrten zu den Orten geplant, aber nie für den Ausweichverkehr ausgelegt wurden.“ Dadurch seien sowohl Verkehrssicherheit als auch Funktionsfähigkeit gefährdet.

Bevor Deutschland eine Klage einbringen könne, müsse es zuerst die Europäische Kommission auffordern, dies zu tun. Diese habe dann drei Monate Zeit, um zu prüfen. Sollte sie in dieser Zeit keine Klage einbringen, könne Deutschland dies selbst tun, erklärt der Universitätsprofessor.

Claus Meinert und Markus Gassler, Kronen Zeitung/krone.at

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