„Ohne jeden Anlass“

Zugreisenden Messer in Hals gerammt: Einweisung!

Niederösterreich
04.06.2019 14:33

Nach einer Messerattacke auf Zugpassagiere im niederösterreichischen St. Valentin ist ein 27-Jähriger am Dienstag in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Wiener hatte zwei Männer am Heiligen Abend 2018 laut Staatsanwaltschaft „unvermittelt und ohne jeglichen Anlass“ angegriffen und am Hals verletzt. Die Entscheidung des Landesgerichts St. Pölten ist rechtskräftig.

Der Betroffene leidet laut einem Gutachten an einer paranoid-halluzinatorischen schizophrenen Erkrankung. Wäre der 27-Jährige zurechnungsfähig gewesen, hätte er sich wegen zweifachen Mordversuchs verantworten müssen. Der Wiener habe die beiden Männer am Abend des 24. Dezember 2018 in einem Zug von der Bundeshauptstadt Richtung Salzburg mit einem Klappmesser mit sieben Zentimeter Klingenlänge angegriffen, sagte der Staatsanwalt. „Für die Opfer war das absolut überraschend“, erklärte er. „Gott sei Dank ist es bei leichten Verletzungen geblieben.“

Mich haben das ganze Jahr Leute verfolgt
Er habe mit dem Zug in eine Klinik nach Salzburg fahren wollen, um sich behandeln zu lassen, weil er sich verfolgt gefühlt habe, berichtete der Wiener in seiner Befragung. „Mich haben das ganze Jahr Leute verfolgt, ich habe Morddrohungen bekommen, es wurden Steine auf mein Fenster geworfen“, sagte der 27-Jährige. Im Zug habe er Halluzinationen gehabt. Warum es zu den Attacken kam, „das weiß ich selbst nicht“. Das Messer habe er dabei gehabt, „um mich zu schützen“.

Opfer leidet an psychischen Folgen
Das erste Opfer - ein Kremser - war im Speisewagen gesessen, als er plötzlich einen Stich im Hals spürte. Der 46-Jährige erlitt einen Schnitt quer über die rechte Halsseite und am Nacken, er leidet laut seinen Angaben nach wie vor an den psychischen Folgen der Attacke wie Schlafstörungen. Der Angreifer habe sich von hinten genähert, „es gab vorher kein Gespräch, keinen Augenkontakt“, sagte der Niederösterreicher. Nach der Attacke sei er aufgesprungen, der Mann habe ihn verfolgt, er habe ihn aber mit den Füßen abwehren können und sei geflüchtet. Er habe den Zugchef informiert, die Polizei wurde verständigt.

Halsschlagader wurde freigelegt
Einige Minuten später kam es zur zweiten Attacke. Der 27-Jährige hatte einen Wiener in ein Gespräch verwickelt. Als der 19-Jährige zur Tür ging, habe der Angreifer von hinten in den vorderen Halsbereich gestochen, erzählte das Opfer, das die Hand des 27-Jährigen festhalten habe können. Dann kam es zu einem minutenlangen Gerangel. Der Mann habe dabei gerufen, dass er ihn umbringen wolle. „Als ich bemerkte, dass ich keine Kraft mehr habe, habe ich losgelassen“, sagte das Opfer im Zeugenstand. Die Polizei nahm den 27-Jährigen nach dem Halt in St. Valentin fest. Der 19-Jährige erlitt eine Stichwunde, die Halsschlagader wurde freigelegt, aber nicht geöffnet, hielt der gerichtsmedizinische Sachverständige fest.

„Keine Alternative" zu einer Einweisung
Der 27-Jährige befindet sich in einem Klinikum in vorläufiger Anhaltung. Der Betroffene sei seit einigen Jahren besachwaltet und habe in jungen Jahren Cannabis konsumiert, bisher habe der Mann zahlreiche ambulante und stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen verbracht, zuletzt im Dezember 2018, sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant an einer „sehr schwerwiegenden psychischen Erkrankung“ leide. „Umbringen wollte er niemanden“, meinte der Rechtsanwalt. Die Erkrankung präge das gesamte Denken und Handeln des 27-Jährigen, führte der Sachverständige aus. Mit hoher Wahrscheinlichkeit seien gleichartige Tathandlungen zu erwarten. Es bestehe „keine Alternative“ zu einer Einweisung, erklärte der psychiatrische Gutachter.

Die Geschworenen bejahten die Fragen nach versuchtem Mord und nach der Unzurechnungsfähigkeit des Wieners. Die Entscheidung der acht Laienrichter fiel jeweils einstimmig aus. Laut einem Gutachten leidet der 27-Jährige an einer paranoid-halluzinatorischen schizophrenen Erkrankung. Eine bedingte Nachsicht der Einweisung sei aufgrund des Zustandes des Betroffenen keine Alternative, sagte die vorsitzende Richterin.

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