Wegen Brettspiel

Menschenrechtsgerichtshof weist Grasser-Klage ab

Österreich
16.05.2019 19:28

„KHG - Korrupte haben Geld“ - das ist der Titel eines Brettspiels. Karl-Heinz Grasser, unzweifelhaft damit gemeint, wollte sich das nicht gefallen lassen. Nach dem erfolglosen österreichischen Instanzenweg ist der Ex-Finanzminister nun auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgeblitzt.

Ein Politiker muss sich sehr viel gefallen lassen, jedenfalls deutlich mehr als eine Privatperson - zu diesem Schluss kommt der EGMR, der damit die Entscheidung heimischer Instanzen bestätigt. Grassers Wunsch nach Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte wird damit abgeschmettert. Der ehemalige Politiker, der derzeit im Buwog-Korruptionsprozess vor Gericht steht, sah sich im Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt, weil die österreichischen Gerichte das Spiel nicht vom Markt hatten nehmen lassen.

Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschritten
Die Richter in Straßburg wiesen die Beschwerde Grassers nun einstimmig zurück. Mit dem Spiel, das immerhin 10.000-mal über den Ladentisch ging, seien die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschritten worden.

Kronen Zeitung/krone.at

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