Drei Verwandte getötet

Bluttat in Schloss: Schütze ist zurechnungsfähig

Niederösterreich
10.04.2019 12:29

Nach der Bluttat mit drei Toten im Schloss Bockfließ Mitte Dezember in Niederösterreich liegt nun das psychologische Gutachten des 54 Jahre alten Verdächtigen vor. Und dieses bescheinigt dem mutmaßlichen Schützen Zurechnungsfähigkeit. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat deshalb Anklage wegen dreifachen Mordes eingebracht. 

Bereits im Februar waren Ergebnisse des Obduktionsberichts bekannt geworden. Demnach hatte der 54-Jährige am 13. Dezember 2018 fünfmal auf seine Opfer geschossen. Die Schüsse wurden allesamt aus nächster Nähe abgegeben. Gefeuert hatte der Mann zunächst auf seinen 52 Jahre alten Bruder, danach auf seinen 92-jährigen Vater, ehe er die Waffe auf seine 87 Jahre alte Stiefmutter richtete und insgesamt dreimal abdrückte.

Details zum nun vorliegenden psychologischen und toxikologischen Gutachten wurden seitens der Staatsanwaltschaft nicht bekannt gegeben. Der Verdächtige habe ab Zustellung der Anklageschrift 14 Tage Zeit, um einen Einspruch beim Oberlandesgericht Wien zu erheben, erklärte Sprecher Friedrich Köhl. Geschehe dies nicht, werde die Hauptverhandlung durch das Landesgericht Korneuburg ausgeschrieben.

Innerfamiliärer Streit vor Bluttat
Der Verdächtige war bei der Einvernahme geständig. Sein Verteidiger Peter Philipp betonte, dass sein Mandant „äußere und innere“ Geschwülste habe, die für eine gewisse Verwirrtheit in Stresssituationen sorgten, und plädierte auf unzurechnungsfähig. Dem Juristen zufolge ging der Auseinandersetzung ein innerfamiliärer Streit über den Einbau eines Speiseliftes im Anwesen voran. Der Beschuldigte habe bezüglich des Umbaus keinen Konsens mit den zuständigen Behörden finden können.

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