Frau wehrte sich

Steirer wurde für Facebook-Video bestraft

Steiermark
18.03.2019 05:50
Wegen Diebstahls muss sich eine Steirerin vor Gericht verantworten. Das Kuriose an der Sache: Die Frau wurde bei der angeblichen Tat auf einer Party gefilmt. Das vermeintliche Opfer stellte das Video auf Facebook – und wurde nun erfolgreich auf Unterlassung geklagt.

Zugegeben, die Steirerin ist einschlägig vorbestraft. Ihr Anwalt Marc Simbürger ist der Meinung, dass sich ein vermeintlicher Freund diesen Umstand zu Nutze gemacht hätte. Aus Rache hätte er ihr eine Falle gestellt und versucht, sie zum Diebstahl zu verleiten.

Beschwerde bei Datenschutzkommission
Bei der Polizei gab der Mann an, dass die Frau bei ihm zuhause aus einer Lade Geld gestohlen hätte. Dabei wurde sie gefilmt. Das Video dazu – es liegt der „Steirerkrone“ vor – stellte er auf Facebook. Ein grober Fehler: Denn selbst wenn jemand tatsächlich Opfer krimineller Handlungen geworden ist, darf er den vermeintlichen Täter nicht öffentlich an den Pranger stellen.

So wurde er von der Steirerin und ihrem Anwalt Simbürger auf Unterlassung geklagt. Im März gab es eine Gerichtsverhandlung, die Frau bekam Recht. Außerdem reichte Simbürger eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission ein, er rechnet mit einer Geldstrafe.

Und der Diebstahl? Darüber wird das Bezirksgericht Bruck an der Mur urteilen.

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