Maggies Kolumne

„Das war immer so!“

Tierecke
25.01.2019 15:37

Es waren offenbar elende Zustände, die Tierärzte im Vorjahr auf einem Hof in Osttirol zu sehen bekamen: 17 verdreckte und bis auf die Knochen abgemagerte Rinder. So etwas passiert nicht von heute auf morgen.

Es dauert Wochen, bis eine Kuh so viel Gewicht verliert, dass sie kaum noch stehen kann. Das muss man als Tierhalter erst einmal durchstehen! Denn mit Sicherheit haben die Rinder nach Futter geschrien. Nein, herzzerreißend gebrüllt werden sie haben – und zwar stundenlang. Ob man sich da die Ohren zuhält, um das Elend nicht wahrzunehmen? Im gegenständlichen Fall wurden die Tiere von einer 82-jährigen Frau betreut. Oder sollte man lieber sagen vernachlässigt? Bei den Behörden tauchten allerdings zwei ihrer Töchter immer wieder als Tierhalter auf. Doch nur auf dem Papier. Die eine lebt in Wien, und die andere arbeitet Kilometer entfernt als Lehrerin. In einer landwirtschaftlichen Schule! Hoffentlich nicht im Bereich Tierhaltung, kann man da nur sagen.

Natürlich gibt es auch eine menschliche Komponente, einen Grund, warum es dazu kam. Eine menschliche Tragödie, die allerdings 20 Jahre zurückliegt. Die Mutter wollte nach dem Tod des Vaters die Rinder behalten, die Töchter sprangen bei der Betreuung ab und zu ein - aber nicht regelmäßig. Nur durch eine Stichprobenkontrolle flogen die Zustände auf, die Familie soll sich uneinsichtig gezeigt haben. Bäuerliche Tradition darf nicht dazu führen, dass unzählige Rinder in Österreich leiden, weil sich die „Altbauern“ nicht mehr entsprechend kümmern können. „Bei uns steht Vieh im Stall – das war immer so“, ist jedenfalls kein Argument. Und es kann nicht sein, dass unsere Amtstierärzte permanent - und durch öffentliche Gelder finanziert - kontrollieren müssen, ob die ordnungsgemäße Versorgung der Tiere gewährleistet ist.

Was bedeutet nun eigentlich die Diversion? Die Mutter ist offiziell als Betreuerin, nicht aber als Halterin der Tiere angegeben. Vor Gericht war zu klären, wer die Verantwortung übernimmt. Eine der Töchter stellt sich dieser - und erhielt die Geldstrafe, ist jedoch nicht vorbestraft. Ich hoffe jedenfalls, dass die Behörden im erwähnten Fall beim noch anstehenden Verwaltungsverfahren ein Tierhalteverbot aussprechen werden. Zum Schutz der Tiere, aber auch der alten Dame.

Maggie Entenfellner, Kronen Zeitung

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