Verbotene Raketen

Silvester: Es drohen Strafen bis zu 10.000 Euro

Steiermark
28.12.2018 08:05

Das neue Jahr mit voller Lautstärke zu begrüßen, hat Tradition. Da aber immer wieder schwere Unfälle mit Silvesterkrachern und Böllern passieren, gilt seit 2010 das Pyrotechnikgesetz - das aber vielfach missachtet wird. Die Polizei kündigt an, streng zu kontrollieren und bei Verstößen ausnahmslos Anzeige zu erstatten.

Viele Steirer stehen in den Startlöchern, wie ein online angepriesener Lagerverkauf von Feuerwerkskörpern in Graz-Umgebung beweist. Tiefe Preise sorgen für Kommentare wie „Denen laufen wir die Bude ein“.

Doch aufgepasst: So ist in Graz das Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F2, F3 und F4 ausnahmslos verboten, mögliche Strafen sind heftig: Von wenigen 100 Euro bis zu 10.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von sechs Wochen spannt sich der Bogen. „Für eine Strafe von 10.000 Euro müsste es sich schon um einen mehrfachen Wiederholungstäter handeln“, erklärt Herbert Fuik, Leiter der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung in der Landespolizeidirektion Steiermark.

Um F2-Feuerwerkskörper zünden zu dürfen, braucht es eigene Verordnungen der Gemeinden - die gibt es aber nur sehr selten. Tabuzonen sind natürlich Kirchen, Spitäler, Alters- und Tierheime sowie Tankstellen.

Polizei schon vor Silvester unterwegs
Die Arbeit der steirischen Polizei beginnt schon vor Silvester - Fuik: „Wir sind jetzt viel unterwegs und leisten Aufklärungsarbeit. Hier schauen wir uns an, ob die Verkäufer die Sachen richtig lagern und auch, ob die Sachen nicht an unter 12-Jährige verkauft werden. Es ist wichtig, dass die Käufer über das Produkt Bescheid wissen. Die Unachtsamkeit in Verbindung mit Alkohol kommt am 31. Dezember sowieso oft hinzu.“

Verheerende Brände durch Blindgänger
90 Übertretungen wurden in der Steiermark beim letzten Jahreswechsel geahndet, „die meisten Vorfälle werden von Nachbarn angezeigt. Es ist wichtig, zu handeln, da wir als Folge missglückter Raketenabschüsse oft Brände bei Wirtschaftsgebäuden und Balkonen zu beklagen haben“, so Fuik.

Alexander Petritsch
Alexander Petritsch
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