Stau. Und Stress mit der Arbeit. Dies machte eine Postlerin aus dem Pongau zur Geisterfahrerin. Ein Video des gefährlichen Manövers wurde österreichweit bekannt. Strafrechtlich wurde die Frau freigesprochen. Nun wollte sie auch weniger Strafe zahlen - erfolglos.
27. November 2017, 7.30 Uhr: Stau auf der A10, eine Rettungsgasse wird gebildet. Eine Postlerin nutzt dies, wendet ihr Auto und fährt als Geisterfahrerin bis zur nächsten Ausfahrt. Dies filmt ein Lkw-Fahrer.
Strafrechtlich wurde die Frau vom Vorwurf der „Gefährdung der körperlichen Sicherheit“ freigesprochen. Doch gegen die Verwaltungsstrafe erhob sie Ende Oktober Beschwerde: Diese sei ihr zu hoch. Sie bedauere und bereue die Aktion, teilte die Pongauerin dem Landesverwaltungsgericht Salzburg mit. Die Sache habe ihr auch psychisch zugesetzt.
Vier Übertretungen zählte das Verwaltungsgericht auf: Geisterfahrt, Wendemanöver sowie das Befahren der Rettungsgasse und des Pannenstreifens. 902 Euro. Also ohnehin im unteren Bereich des Strafrahmens. Da es „grob fahrlässig“ war - und auch als Signal für andere -, wischten die Verwaltungsrichter die Beschwerde vom Tisch.
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