Nach dem Inkrafttreten des neuen Wiener Tierhaltegesetzes Anfang 2019 wird es laut Polizeipräsident Gerhard Pürstl keine routinemäßigen Alko-Tests bei Haltern sogenannter Listenhunde geben. Kontrolliert werden soll im Anlassfall. Wenn der Verdacht besteht, dass der Besitzer alkoholisiert ist und dadurch andere gefährdet, wird die bekannte Atemluftuntersuchung durchgeführt. Ein erheblicher Mehraufwand sei nicht gegeben.
Das novellierte Gesetz sieht ein Limit von 0,5 Promille für Halter von sogenannten Listenhunden vor. Wer den Alko-Test oder auch den Vortest verweigert, macht sich strafbar. Die Mindeststrafe für Verstöße beträgt 1000 Euro. Einen erheblichen Mehraufwand stellen die Kontrollen nicht dar, da die Polizei nach eigenen Angaben pro Jahr allein bei Verkehrsteilnehmern rund 400.000 Alko-Vortests durchführt. Die neuen Regelungen im Tierhaltegesetz geben der Polizei nun ein geeignetes Instrumentarium in die Hand, im Anlassfall den Alkoholisierungsgrad auch effektiv festzustellen, so Polizeipräsident Gerhard Pürstl: "Bisher war das schwierig und eigentlich nur dann möglich, wenn es bereits zu einer schweren Verletzung oder gar Tötung eines Menschen gekommen ist.“
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