Prozess in Innsbruck:

Terroristische Straftaten waren nicht überprüfbar

Tirol
24.08.2018 09:14

Er habe im Zuge des Tschetschenienkrieges terroristische Straftaten begangen: Ein 43-jähriger Russe aus der Teilrepublik Inguschetien musste sich am Donnerstag vor dem Gericht in Innsbruck schweren Vorwürfen stellen. Verzwickt: Zur Anklage kam es nur, weil der Mann selbst die Taten im Zuge seines Asylverfahrens angab.

„Sie töteten die Leute auf der Straße wie die Fliegen“, schilderte der 43-Jährige von den Lebensumständen in Inguschetien während des zweiten Tschetschenienkrieges. Umstände, die den Mann zur Flucht bewogen. 2012 begannen im Zuge seines Asylverfahrens ausführliche Befragungen. Der 43-Jährige gab darin an, 2004 Teil einer Aktion gewesen zu sein, die das Ziel hatte, Häftlinge zu befreien. Von Kalaschnikows sei die Rede gewesen - und von gefährlichen Todesdrohungen.

Terroristische Taten
Handlungen, die den Tatbestand des Terrorismus erfüllten, wie es in der Anklage hieß. Zudem gab der Mann an, dass er sich 2011 in Inguschetien einer Gruppe anschloss, die wie sich in den Erhebungen herausstellte, terroristischer Natur war. Vernehmungen durch den Verfassungsschutz folgten. „Je mehr Befragungen es gab, desto mehr relativierte der Angeklagte seine Aussagen“, so der Staatsanwalt.

Schuld nicht beweisbar
Bei der Verhandlung wollte der in Tirol lebende und arbeitende Russe von all dem nichts mehr wissen: Er räumte zwar ein, Teile davon ausgesagt zu haben, aber nichts davon sei wahr. Gesagt habe er das nur, weil er davon ausging, dass es sich positiv auf sein Asylverfahren auswirke. Die terroristische Gruppe war am Donnerstag nur noch eine friedliche oppositionelle Bewegung.

Freispruch
Die Schwierigkeit in diesem Fall war, nachzuweisen welche Version stimmt. „Die Sachverhalte haben sich weit entfernt und vor langer Zeit zugetragen. Man kann es einfach nicht nachprüfen“, betonte der Verteidiger. Deshalb hieß es schließlich auch: Im Zweifel für den Angeklagten. „Wir können die Schuld nicht zweifelsfrei nachweisen“, begründete Richter Thomas Dampf den Freispruch. Urteil nicht rechtskräftig. 

Anna Haselwanter
Anna Haselwanter
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