Folgenschweres Urteil

Nach Hechtbiss: Seebetreiber haften für Fische

Steiermark
08.08.2018 17:29

Vor zwei Jahren wurde in Niederösterreich ein Bub beim Baden von einem Hecht gebissen. Seine Wunde entzündete sich, drei Operationen folgten. Die Angelegenheit wurde ein Fall für das Gericht. Und das Urteil sagt, dass Seebesitzer für Schäden dieser Art haftbar sind. Seebesitzer haben ihre Tiere sicher zu verwahren... ServusTV berichtete.

Der Hecht ist ein Lauerräuber. Er versteckt sich im Uferbereich und schlägt zu, wenn etwas Bewegtes vorbeizieht. Genau das wurde einem Buben zum Verhängnis, der sich außerhalb der Badesaison und noch dazu während der Laichzeit im Schilfbereich bewegte. Er wurde gebissen, die Wunde entzündete sich, Hauttransplantationen waren die Folge. Das geschah in drei Operationen.

Nun besagt ein Gerichtsurteil, dass der Badeseebetreiber als Tierhalter für seine Fische haftet. Er muss die Art und die Menge kontrollieren. Doch wie kann man das gewährleisten? Fische ohne Genehmigung aus dem Wasser zu nehmen, ist gegen das Fischereigesetz.

Unnötige Panikmache befürchtet
Beim Aldriansee/Ankerpunkt in Leibnitz hat man bereits versucht, die Tiere zu zählen. Mit Hilfe von Netzen passierte das, die Fische sind aber entwischt. Schätzungen zufolge liegt dort die Hechtpopulation bei etwa 500 Tieren. Gesehen hat sie noch nie jemand, gewarnt muss aber dennoch werden. Und das bereitet Kopfzerbrechen, die Badeseebetreiber befürchten unnötige Panikmache durch die Schilder. 

Andrea Kramer von ServusTV hat sich auf Recherche begeben und betroffene Badeseenbetreiber interviewt. 

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