Vorab bekannten sich die beiden nicht schuldig im Sinne der Anklage. Dem Staatsanwalt wird vorgeworfen, dass er für Bekannte aus einem in Fußballkreisen beliebten Lokal von November 2007 bis März 2008 im Register der Staatsanwaltschaft Wien Computerabfragen getätigt habe.
Brisante Informationen - etwa geplante Hausdurchsuchungen oder offene Haftbefehle - waren nicht darunter. Der Verdachtslage zufolge soll er aber einen Hauptverhandlungstermin, in einem anderen Fall den Ort genannt haben, wo ein Mann in U-Haft untergebracht war. Zudem soll er verraten haben, dass in einer im Sprengel des Landesgerichts Leoben angesiedelten Causa die kroatischen Behörden die Strafverfolgung übernommen hatten.
Zweitangeklagter wegen Anstiftung vor Gericht
Dem Zweitangeklagten, einem 33-jährigen Wiener, wird die Anstiftung zu den Taten angelastet. Die beiden Männer seien befreundet und würden sich regelmäßig bei Fußballspielen treffen. Es sei bekanntgewesen, dass der 42-Jährige ein Staatsanwalt sei, der zu Fragen als Jurist auch "banale Auskünfte gegeben" habe, so der 33-Jährige. Im November 2007 sei dann ein Bekannter auf ihn zugekommen und habe gebeten, den Staatsanwalt für ihn zu fragen, ob dieser wegen einer Anzeige nachschauen könnte.
Die Abfrage sei durchgeführt worden. Der Staatsanwalt habe sich auch gleich über seinen Freund informiert. "Ich würde mich schon bedanken, wenn ich einen Bekannten hätte, der mich alle paar Wochen abfragt", meinte die Richterin dazu. "Das wusste ich nicht einmal", so der 33-Jährige, der im Fund- und Passwesen tätig ist. Auf die Frage von Humer, ob er sich aufgrund seiner Tätigkeit mit dem Datenschutzgesetz auskenne, meinte dieser "auf jeden Fall", er habe ja selbst mit sensiblen Daten zu tun.
Datenabfrage, um "einen Weg" abzukürzen
Der 42-Jährige erklärte, dass er seinen Freund aus "persönlichem Interesse" abgefragt hätte. "Nur weil wir zufällig den Zugang zu einer Personenabfrage haben, rechtfertigt dies noch lange nicht, es auch zu tun", so die Richterin. Die Abfrage für den Bekannten des 33-Jährigen - der als Zeuge geladen war, aber nicht erschien - hätte er gemacht, da er "nur einen Weg abkürzen" wollte, den dieser "auch selbst hätte machen können", so der angeklagte Staatsanwalt. "Dann hätte er es aber auf legalem Weg gemacht", erwiderte Humer.
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